Mit dem Ziel einer besseren Repräsentation von Frauen im Parlament beschloss der Thüringer Landtag vor einem Jahr eine Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes, die eine geschlechterparitätische Quotierung der Landeswahllisten vorsah. Dieses Paritätsgesetz wurde heute durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt.
Die sächsische Gleichstellungs- und Justizministerin Katja Meier hierzu: „Die verfassungsrechtlichen Konflikte der Paritätsgesetze lassen sich nicht von der Hand weisen. Dennoch ist ihr Grundgedanke wichtiger denn je, nämlich mehr Frauen in Mandate und Ämter zu bringen. Derzeit sind Frauen und ihre Interessen in den Parlamenten nicht angemessen repräsentiert, obwohl mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten Frauen sind.
Dass der Frauenanteil in den Parlamenten unter anderem mit der Bundestagswahl im Jahr 2017 und der letzten Landtagswahl in Sachsen gesunken ist, ist besorgniserregend. Wir müssen nun parallel zur juristischen Debatte um die gesetzliche Regelung nach anderen Wegen suchen, um das zu ändern.“
Aus diesem Grund wird das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung eine Fachkommission einrichten, deren Aufgabe es sein wird, Wege zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen zu finden.
Hierzu werden unter dem Vorsitz von Gleichstellungsministerin Katja Meier Sachverständige aus der Justiz, der Wissenschaft, der politischen Praxis sowie aus gleichstellungspolitisch aktiven Verbänden und Vereinen vor allem nach praktischen Lösungen, aber auch nach rechtlichen Handlungsmöglichkeiten suchen. Damit wird eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrags in die Tat umgesetzt.
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