Ein Mahnbescheid kommt in einem gelben Briefumschlag. Liegt ein solcher Bescheid im Briefkasten, wissen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Wichtig: Auf jeden Fall handeln, nicht ignorieren. Eine neue Infografik der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, was bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zu tun ist – Schritt für Schritt und in den Sprachen Deutsch, Polnisch und Englisch.
Verbraucher, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, sollten schnell, aber besonnen handeln. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. „Zunächst sollte der betroffene Verbraucher prüfen, ob die Geldforderung des Bescheids berechtigt ist“, empfiehlt Dr. Karolina Wróblewska, Verbraucherberaterin bei der VZB.
Hat der Verbraucher etwa vergessen, eine Rechnung für eine Onlinebestellung zu bezahlen, sollte er die Forderung umgehend bezahlen. „Wir empfehlen Verbrauchern, vorher die Höhe der Inkassokosten zu prüfen“, so Wróblewska. Die Überprüfung ist mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentralen möglich.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, sollte der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dazu kann er das Widerspruchsformular nutzen, das dem Mahnbescheid beiliegt.
In keinem Fall sollten Verbraucher den Mahnbescheid ignorieren. „Ein Gericht prüft vorher nicht, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist“, erklärt die Beraterin. Beantragt der Gläubiger schließlich einen Vollstreckungsbescheid, riskieren Verbraucher, die weiterhin untätig bleiben, die Zwangsvollstreckung.
Mahnverfahren verstehen mit mehrsprachiger Infografik
„Unser Ziel ist es, Verbrauchern mit der Infografik auf anschauliche Weise zu erklären, welche Handlungsoptionen ihnen zur Verfügung stehen, wenn sie einen Mahnbescheid erhalten haben, und welche Folgen sich daraus ergeben“, erklärt Laura Ströbel, Projektkoordinatorin im Projekt „Verbraucherschutz für Migrant/-innen“.
„Menschen aus Familien mit einer Einwanderungsgeschichte kennen die Abläufe eines gerichtlichen Mahnverfahrens oft nicht und wissen nicht, wie sie auf einen Mahnbescheid reagieren sollen“, sagt Ströbel. Als Teil der Online-Infothek der VZB ist die Infografik zum Mahnverfahren in den drei Sprachen Deutsch, Polnisch und Englisch verfügbar.
Telefonische Beratung mit Dolmetscher
Für Migrant/-innen bietet die VZB ihre Beratung in 20 Sprachen an. Den Beratungsgesprächen sind qualifizierte Dolmetscher zugeschaltet – ohne zusätzliche Kosten für die Verbraucher.
Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der aktuellen Lage Beratungstermine derzeit telefonisch durchführen. Achten Sie daher bitte besonders darauf, dass Sie bei der Buchung Ihres Beratungstermins eine aktuelle Telefonnummer angeben, unter der wir Sie erreichen können. Bei der Buchung können Sie auch angeben, ob Sie einen Dolmetscher benötigen sowie die gewünschte Sprache, in der die Beratung erfolgen soll.
Über das Projekt
Mit dem Projekt „Verbraucherschutz für Migrantinnen und Migranten“ stärkt die VZB Verbraucher/-innen aus Einwandererfamilien und Geflüchtete, indem sie sie über ihre Rechte informiert und sie dabei unterstützt, ihre Rechte gegenüber Unternehmen selbstbewusst zu vertreten. Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Mittwoch, der 29. Juli 2020: Rektorat besetzt, Kontrolleure entlassen
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