Im Zusammenhang mit der Datenaffäre beim Landesamt für Verfassungsschutz erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt: „Der Verfassungsschutzskandal zeigt mir, dass es in Sachsen bis zum heutigen Tag Unklarheit hinsichtlich der Befugnisse dieser Behörde gibt.“
„Ich habe deshalb meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen empfohlen, dass sie eine Selbstauskunft nach § 9 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes einholen. Dort ist geregelt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Betroffenen Auskunft über die gespeicherten Daten zu ihrer Person zu erteilen hat.
Wir wollen damit feststellen lassen, ob über die Abgeordneten der Linksfraktion eine Datensammlung angelegt worden ist.“
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