Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther zu der am Freitag (3.7.) getroffenen Bundesratsentscheidung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: „Seit Jahrzehnten entspricht die Haltung von Sauen in Kastenständen nicht den rechtlichen Anforderungen des Tierschutzes und unserem Leitbild der Tierhaltung. Mit der heutigen Entscheidung kommen wir von der Kastenstandhaltung zur Gruppenhaltung.“
„Gleichwohl ist die heute im Bundesrat getroffene Entscheidung ein Kompromiss. Insbesondere die Übergangsfristen sind ein schmerzliches Zugeständnis.
Unterm Strich bleibt festzuhalten: Der heute im Bundesrat gefundene Kompromiss leitet einen Systemwechsel ein. Systemwechsel heißt: Nach einer Übergangszeit werden die Tiere endlich in Gruppen gehalten, sie werden ihre Beine ausstrecken können und die Zeit, in der Muttertiere fixiert verbringen müssen, wird auf das absolute Minimum reduziert.
Schweinehaltende Betriebe in Sachsen haben jetzt endlich eine verlässliche Perspektive. Die Umstellung auf Gruppenhaltung kostet Geld. Die sächsischen Schweinehalterinnen und Schweinehalter müssen beim Umbau der Ställe und auf dem Weg zu mehr Tierwohl unterstützt werden. Mit den dafür angekündigten Mitteln aus dem Konjunkturprogramm des Bundes kann zumindest ein Teil der Betriebe eine Umstellung der Haltung schon vor Ende der Übergangsfristen realisieren. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Bundesmittel langfristig zur Verfügung stehen, damit möglichst viele Betriebe davon profitieren.
Es bleibt viel zu tun: Wir müssen gemeinsam mit den Betrieben hin zu mehr Tierwohl in der gesamten Tierhaltung kommen, wir brauchen eine verlässliche finanzielle Unterstützung der Tierhalterinnen und Tierhalter beim Umbau und eine deutlich ökologischere Bindung der europäischen Agrarmittel.“
Hintergrund
Der Bundesrat hat sich am Freitag (3.7.) mit der Novelle der Siebten Verordnung der Tierschutznutztierhaltung befasst. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Unter anderem regelt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die sogenannte Kastenstandhaltung von Sauen.
Die bisher praktizierte mehrtägige Fixierung der Tiere im sogenannten Deckzentrum, wo die Sauen besamt werden, wird nach einer Übergangsfrist von acht Jahren komplett abgeschafft. Danach müssen die Sauen in der Gruppe gehalten werden, wobei jeder Sau mindestens fünf Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen müssen.
Bereits während der Übergangszeit bis zur Abschaffung des Kastenstands muss das Tier seine Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken können, ohne an ein bauliches Hindernis zu stoßen.
Mit der Neuregelung dürfen Sauen nach dem Abferkeln in Zukunft nur noch maximal fünf Tage in Abferkelbuchten mit Ferkelschutzkorb gehalten werden.
Für den Umbau des Abferkelbereichs haben die Betriebe 15 Jahre Zeit. Dieser Kompromiss trägt insbesondere dem Investitionsbedarf der Betriebe Rechnung, der mit dem Umbau einhergeht. Für Neubauten gelten die neuen Regelungen ab sofort.
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