Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat Informationen zu den Corona-Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle auf der Corona-Informationsseite des Freistaates veröffentlicht. Grundsätzlich gilt: Jeder, der aus dem Ausland nach Sachsen über die Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle einreist oder zurückkehrt, kann sich kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Ein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt in Sachsen ist nicht nötig. Der Bund hat die Anordnung zur Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten noch nicht in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen der Sächsischen Quarantäne-Verordnung gelten weiterhin.
Für Flugreisende, die aus Risikogebieten (laut RKI) im Ausland einreisen, gilt:
Diese Personengruppe muss sich ab Samstag, 1. August, auf das Coronavirus testen lassen. Sofern kein negativer Test bereits bei der Einreise vorliegt (Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein), haben sich diese Einreisenden umgehend in häusliche Absonderung/Quarantäne zu begeben. Sollte kein Test vorliegen, können sie sich an den Corona-Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle kostenlos testen lassen.
Sie können sich aber auch beim Hausarzt kostenlos testen lassen. Die Testung muss innerhalb von 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Das Ergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Gegebenenfalls werden von dort weitere Maßnahmen angeordnet.
Für Flugreisende, die nicht aus Risikogebieten im Ausland einreisen, gilt:
Es gibt keine Pflicht zur Testung. Eine freiwillige, kostenlose Testung ist für Fluggäste in den Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle möglich. Sie können sich aber auch beim Hausarzt kostenlos testen lassen.
Für die Testcenter für Fluggäste kooperiert der Freistaat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Die Testcenter werden ihren Betrieb ab 1. August hochfahren.
Keine Kommentare bisher