Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft unterstützt die Forderung der Soloselbstständigen, in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen zu werden. „Wir haben unsere Aufnahmeanträge schon fix und fertig ausgefüllt“, sagt Alexandra Byner, Lehrkraft für Deutsch bei einer Leipziger Sprachschule und Mitglied der Initiative „Lehrkräfte gegen Prekarität.“ „Unser Ziel ist die Agentur für Arbeit, dort wollen wir in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden.“
Bevor sie sich auf den Weg dorthin begeben, werden sie gegen 9:30 Uhr am LVB-Häuschen an der Ecke Willy Brandt Str./Nicolaistr. die Passanten in der Leipziger Innenstadt auf ihre Situation aufmerksam machen.
„Wir wollen zahlen!“ und „Monatliche Abbuchungen jetzt!“, wird auf den Plakaten zu lesen sein. Die Botschaft „Wir zahlen gerne für die Krise!“, soll zum Nachdenken anregen.
Hintergrund der Aktion bilden die Erfahrungen, die die Lehrkräfte und andere Soloselbstständige in der Corona-Krise sammeln mussten.
„Von einem Tag auf den anderen standen wir ohne Einkommen da“, sagt Karl Kirsch, der freiberuflich an der Volkshochschule tätig ist. „Aber niemand war für uns zuständig – unsere Bildungseinrichtungen nicht, die Stadt nicht, das Land nicht, der Bund nicht. Niemand wollte uns sagen, wie wir unsere Verdienstausfälle kompensieren könnten.
„Es war zu Beginn des Lockdowns viel von Hilfen für Selbstständige die Rede,“ erinnert Olaf Broszeit, Leiter des Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung bei ver.di. „Aber fast alle dieser Hilfen waren als Hilfen für Betriebskosten konzipiert, nicht als Hilfen für den Lebensunterhalt. Viele Soloselbstständige haben jedoch kaum Betriebskosten und auch kaum Rücklagen. Sie leben, ähnlich wie Arbeitnehmer, von den laufenden Einnahmen. Im Unterschied zu den Arbeitnehmern haben sie überwiegend keinen Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Weder Kurzarbeitergeld, noch Arbeitslosengeld sind die dramatischen Folgen in Notsituationen.
Genau das möchte die Gruppe von der Initiative „Lehrkräfte gegen Prekarität“ geändert sehen. Nie wieder, darin sind sie sich alle einig, wollen sie die Erfahrung machen, dass sie keinerlei Recht auf Hilfen haben.
„Mit einer Arbeitslosenversicherung wäre das anders. Dort zahle ich meine 2,4 % ein und mir stände im Ernstfall Unterstützung zu“, so Kirsch.
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