Die Neuordnung der Grundsteuer ist notwendig, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Der jetzt von Sachsen eingeschlagene Weg bleibt jedoch nicht nur hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück. Es ist gar zu befürchten, dass Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig Schaden nehmen.
In Sachsen soll nun das bürokratische Bundesmodell in verschärfter Form umgesetzt werden. Unter der politischen Maßgabe, vor allem das Wohnen nicht zu verteuern und das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Kommunen zu sichern, müssen sich die Unternehmen auf zum Teil drastisch höhere Grundsteuern einstellen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen sollten hingegen Entlastung und Vereinfachung angesagt sein.
Die sächsische Wirtschaft erkennt durchaus an, dass die Landesregierung einen eigenen Reformansatz zur Grundsteuer umsetzen will; dieser darf jedoch nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen gehen. Die sächsischen IHKs sprechen sich daher gegen das von der Landesregierung vorgestellte Modell aus. Andere Bundesländer gehen mit eigenen Modellen mutiger und wirtschaftsfreundlicher voran.
Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig: „Für flächenintensive Betriebe ist der neue sächsische Grundsteuer-Weg kein gutes Signal. Denn Grundstücke sind hier die Geschäftsgrundlage. Gerade in der Region Leipzig kann es bei Umsetzung des Entwurfs in der Logistik und im verarbeitenden Gewerbe zu Mehrbelastungen kommen. Das wäre fatal. Der Freistaat Sachsen muss deshalb bei der Reform unbedingt auch die Gewerbebetriebe im Blick haben. Die Wirtschaft erwartet ein einfaches, unbürokratisches und belastungsneutrales Grundsteuermodell.“
Bis zur Verabschiedung des sächsischen Grundsteuergesetzes müssen deshalb unbedingt noch Korrekturen erfolgen. Die sächsischen IHKs werden dazu weiterhin Vorschläge unterbreiten. Zudem appellieren sie an die Städte und Gemeinden, auch mit ihren örtlichen Hebesätzen für Aufkommensneutralität zu sorgen und die Belastungen für Bürger und Unternehmen zu begrenzen.
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