Sabine Friedel, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, zur der gestrigen Sitzung des Landtags-Innenausschusses: „Innenminister Wöller und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz haben im Innenausschuss ausführlich Rede und Antwort gestanden.“
„Auf Basis der bisherigen Informationen habe ich den Eindruck gewonnen, dass es zwischen dem Landesamt und seiner Fachaufsicht seit einigen Monaten eine unterschiedliche Rechtsauffassung über die Frage gibt, ob rechtmäßig erhobene Daten über Abgeordnete der AfD nach der Auswertung wieder zu löschen sind oder gespeichert werden dürfen.
Wer von beiden – salopp gesagt – Recht hat, lässt sich nur beurteilen, wenn man mehr über die Daten weiß. Deshalb ist es wichtig, dass die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) zügig alle relevanten Dokumente vorgelegt bekommt und sich ein eigenes Bild macht. Auch bei anderen Vorgängen (z.B. beim Nationalsozialistischen Untergrund oder beim sog. „USB-Stick“-Vorfall) hat die PKK intensive Prüfungen vorgenommen und dann das Parlament und die Öffentlichkeit über ihre Bewertung unterrichtet. So sollte auch im aktuellen Fall vorgegangen werden.
Laut Verfassungsschutzgesetz muss die PKK umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts und über besondere Vorgänge informiert werden. Dass der Sachverhalt sowohl die PKK als auch den Innenausschuss über einen Presseartikel erreicht hat, ist aus unserer Sicht ein großes Problem. Erst recht, weil es um die Speicherung von Informationen über Abgeordnete geht. Das ist ein extrem sensibles Thema: Unsere wehrhafte Demokratie verbietet das Speichern im Einzelfall nicht, aber sie setzt gleichzeitig hohe Hürden dafür.
Im Verfassungsschutzbereich gilt wie für den Rechtsstaat generell: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit müssen bei allen Maßnahmen, die Grundrechte beschränken, der wichtigste Maßstab sein.“
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