Die Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs (Personalkommission II) hat heute dem Kabinett ihren Ergebnisbericht vorgelegt und dem Sächsischen Landtag zugeleitet. „Personal ist und bleibt die wichtigste Ressource für einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst“, sagt der Vorsitzende der Personalkommission II Thomas Popp. Absehbar über 40.000 Personalabgänge bis 2030 zeigen die demografische Herausforderung im Bereich des Landespersonals.
Popp weiter: „Außergewöhnlich hohe Altersabgänge finden in einer Phase technischer und gesellschaftlicher Veränderungen statt. Die Corona-Pandemie hat deren Dynamik noch einmal massiv erhöht. Ein zukunftsfähiger Öffentlicher Dienst ist deshalb für den Freistaat Sachsen weiter von entscheidender Bedeutung.“
Der vorgelegte Ergebnisbericht setzt sich insbesondere damit auseinander, welche Entwicklungen den künftigen Personalbedarf auf Staatsebene prägen. Um dazu eine Empfehlung geben zu können, wurden die Aufgaben- und Personalstruktur für 1.977 Aufgaben und ca. 95.000 Personen untersucht.
Im Ergebnis ihrer Arbeit sieht die Personalkommission II in den nächsten Jahren keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Reduzierung des Personalbedarfs. Vielmehr muss es besonders in den kommenden Jahren gelingen, Fachkräfte für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen. Zu dieser Einschätzung gelangt die Kommission auch deshalb, da verschiedene Entwicklungen anhaltend einen höheren Personalbedarf erzeugen. Dazu zählen vor allem die Digitalisierung des Öffentlichen Dienstes oder Folgewirkungen aus neuen rechtlichen Anforderungen – beispielsweise im Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzrecht.
Gleichzeitig geht die Personalkommission II davon aus, dass zukünftig die Personalbedarfe nicht vollständig gedeckt werden können. Der Rückgang von Menschen im erwerbsfähigen Alter wird den bereits heute bestehenden Fachkräfteengpass weiter verstärken. Dies trifft auch den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber, der im Jahr 2018 etwa 5 Prozent der sächsischen Erwerbsfähigen beschäftigte.
Im Ergebnis ihrer Arbeit hat die Personalkommission II 13 Handlungsfelder identifiziert und insgesamt 50 Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Ein Teil der Handlungsempfehlungen zielt auf Maßnahmen der Organisationsentwicklung ab. So soll beispielsweise durch veränderte Prozesse und Strukturen einem absehbar steigenden Personalbedarf entgegengewirkt werden.
Dies reduziert auch den Bürokratieaufwand. Weitere Handlungsempfehlungen sollen dazu dienen, Teildisziplinen der Personalarbeit stärker als ganzheitliches Personalmanagement zu betreiben.
Auch die zunehmende Anzahl digitaler Lösungen verändert den Öffentlichen Dienst nachhaltig. Dieser Prozess muss auch nach Auffassung der Personalkommission II abgesichert und in seiner Umsetzung beschleunigt werden. Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der digitalen Arbeitsfähigkeit besonders verdeutlicht. »Digitalisierung wird zunehmend zur Grundlage eines funktionierenden Staatswesens«, sagt Thomas Popp, der in der Funktion als Beauftragter für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen (Chief Information Officer – CIO) auch die landesweite Digitalisierung der Verwaltung koordiniert.
„Vier Jahre nach Abschluss der ersten Personalkommission sehen wir heute, dass auch durch die Umsetzung damaliger Vorschläge der Anteil junger Menschen in der Verwaltung erhöht werden konnte. Maßnahmen wie beispielsweise die Ausbildungsoffensive, die Arbeitgebermarke oder flexiblere Stellen zur Nachwuchsgewinnung wirken“, so der Vorsitzende Popp.
Der vorliegende Bericht soll helfen, die Weichen für das Personal im Öffentlichen Dienst in unserem Freistaat richtig zu stellen. Die Inhalte und Empfehlungen des Ergebnisberichtes werden im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 diskutiert. Im 4. Quartal 2020 soll dem Kabinett ein Umsetzungsvorschlag zu den im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen unterbreitet werden.
Der Ergebnisbericht der Personalkommission II ist im Internet unter https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/staatsregierung/ergebnisbericht-personalkommission.pdf einsehbar.
Hintergrund zur Personalkommission II
Die Personalkommission II stand unter dem Vorsitz von Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung und Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei. Mitglieder der Kommission waren die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der obersten Staatsbehörden sowie Vertreter der Bediensteten.
Die Kommission wurde unterstützt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Sachsen, der Bundesagentur für Arbeit, Dresden, der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer sowie dem Centrum für Demografie und Diversität der Technischen Universität Dresden.
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