Der Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2019 rückt immer näher. Steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger – und damit auch viele Rentner und Pensionäre – haben noch bis zum 31. Juli 2020 Zeit, ihre Erklärung fristgerecht abzugeben.
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich Rente oder Pension beziehen, bietet die Finanzverwaltung in Sachsen eine vereinfachte Steuererklärung an. Mit dem nur noch zweiseitigen Papiervordruck können beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend gemacht werden.
Daten, die der Steuerverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen in dem Formular nicht mehr extra erklärt werden. Das Finanzamt übernimmt beispielsweise die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch.
Das Formular ist in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern verfügbar. In Sachsen nutzen erfreulich viele Rentner und Pensionäre diesen Service. Seit dem Start des Pilotprojektes Anfang Mai 2019 gingen in den Finanzämtern für den Veranlagungszeitraum 2018 über 20.400 einfache Erklärungen ein. Für den Veranlagungszeitraum 2019 sind es seit Beginn des Jahres 2020 bereits jetzt 19.200 Erklärungen.
Service
Das Formular zur „Veranlagung von Alterseinkünften“ gibt es in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern. Es kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail angefordert werden und wird dann mit der Post zugeschickt. Der Vordruck kann unter https://www.smf.sachsen.de/alterseinkunfte-4525.html auch online abgerufen werden.
Ein Besuch in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter ist bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins möglich.
Wer unsicher ist, ob die vereinfachte Steuererklärung für ihn infrage kommt, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar. Es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.
Unter dem Titel »Steuertipps für Senioren« hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen eine eigene Broschüre veröffentlicht, die unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/29237 kostenfrei bestellt werden kann.
Das „Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist online unter dem Link: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10687 abrufbar.
Keine Kommentare bisher