Sie sind Bildungsträger oder eingetragener Verein im Landkreis Leipzig und haben in Ihrem Wirkungskreis eine Idee für ein Projekt, das die Förderung von Langzeitarbeitslosen mit der Erhaltung und Pflege regionaler Kulturgüter verbindet? Das kommunale Jobcenter gewährt eine Zuwendung für Projekte im Rahmen der Freien Förderung nach § 16f SGB II.
Zielgruppe: Die Projekte richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, deren berufliche Eingliederung aufgrund von vielschichtigen Problemlagen (z.B. schwerwiegende familiäre oder soziale Konflikte, fehlende Sozialkompetenzen, mangelnde Berufsschulreife, Verhaltensauffälligkeiten, Teilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen und/ oder Suchtproblematik), besonders erschwert ist und die Arbeitslosengeld II erhalten.
Förderschwerpunkte: Im Vordergrund der Projekte stehen eine umfassende individuelle sozialpädagogische, ggf. auch psychologische Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden, sodass deren Problemlagen geklärt, die Persönlichkeit gestärkt, die Motivation gesteigert sowie Kompetenzen erworben und gefestigt werden können. Bestenfalls erfolgt eine Integration in Berufsausbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Regionaler, kultureller und sozialer Aspekt: Die Projekte sollen einen regionalen und praktischen Bezug haben, sodass die Teilnehmenden konkrete Aufgaben erhalten und durch ihre Aktivität sichtbare bzw. erlebbare Ergebnisse entstehen. Dabei kann es sich u.a. um handwerkliche, kreative, historische bzw. allgemein kulturelle Themen handeln. Wichtig ist, dass diese den Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit erfüllen, d.h. dem Gemeinwohl zugutekommen.
Beispiele für bisher geförderte Projekte im Rahmen des § 16f SGB II sind das „Waldbad Zwenkau“ unter der Trägerschaft von Columbus Junior e.V. und der „Pulverturm Geithain“, durchgeführt von der FAW gGmbH.
Projektort: Die Projekte sollen im Gebiet des Landkreises Leipzig durchgeführt werden und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein.
Zur weiterführenden Information über grundlegende Eckpunkte bzgl. möglicher Projekte sei auf die Richtlinie zur Projektförderung (§ 16f SGB II) von Maßnahmen für Jugendliche im SGB II verwiesen, die auf der Homepage des Landkreises Leipzig einsehbar ist. (https://www.landkreisleipzig.de/jobcenter-a-7675.html).
Projektvorschläge sind mit einer Kostenschätzung bis zum 31.10.2020 in schriftlicher Form an das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig, Fachbereich Arbeitsintegration, Team Arbeit und Qualifizierung, Brauhausstr. 8, 04552 Borna zu senden.
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