Die Staatsregierung sollte sich in Berlin dafür einsetzen, dass die Corona-App der Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage bekommt. Dafür macht sich die Linksfraktion im Landtag stark (Drucksache 7/2842).
Dazu erklärt Antje Feiks, Sprecherin für Datenschutz: „Die App kann im Kampf gegen die Pandemie helfen – dennoch ist es gut, dass niemand gezwungen wird, sie zu installieren. Das muss so bleiben. Es wird nur genug Downloads geben, wenn die App sicher ist – nicht nur technisch, sondern auch in ihrer Anwendung.
Es darf nicht sein, dass Menschen ohne die App nicht mehr auf Arbeit, in Geschäfte, Restaurants und Hotels oder ins Stadion gehen können. Das ergibt sich schon daraus, dass viele Bürgerinnen und Bürger kein Geld für ein ausreichend modernes Smartphone haben. Das hat nichts mit Bequemlichkeit zu tun.
Bei aller Nützlichkeit der App dürfen wir nicht vergessen, dass sie vom Staat kommt. Wir alle kennen die Überwachungsgelüste vor allem der CDU-Innenpolitikerinnen und -politiker. Um das Virus zu besiegen, sind muss leider erheblich in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen werden. Umso wichtiger ist die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen. Wenn unkontrollierbare Überwachungsstrukturen einmal etabliert sind, können sie sich schließlich auf lange Zeit verfestigen.
Deshalb fordern wir ein Bundesgesetz als rechtssichere Lösung. Jede zweckfremde Nutzung der Daten muss verboten und die App darf nur während der Corona-Pandemie angeboten werden. Niemand darf diskriminiert oder benachteiligt werden, weil er oder sie auf die App verzichten will oder muss. Bei Verstößen gegen Datenschutzrecht sind die Datenschutzbeauftragten zu beteiligen. Der Rechtsschutz muss gewährleistet sein.
Die Staatsregierung könnte zur Attraktivität der App beitragen, wenn sie für ein solches Gesetz einträte.“
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