Die Libysche Initiative Flüchtlingsrechte ruft für Donnerstag, 23. Juli 2020 ab 17:00 Uhr zu einer Demonstration unter dem Motto „Asyl für libysche Geflüchtete – für gerechte Verfahren am Verwaltungsgericht“ auf. Die Demonstration startet am Kleinen Willy-Brandt-Platz (gegenüber vom Hauptbahnhof beim LVB-Turm) und führt zum Bundesverwaltungsgericht.
Mit der Versammlung wollen Geflüchtete aus Libyen gegen den Umgang mit ihren Asylanträgen protestieren und auf die Situation in ihrem Herkunftsland aufmerksam machen.
Im Aufruf heißt es:
„Die westliche Öffentlichkeit nimmt seit Jahren keine Notiz von der ständig eskalierenden Lage und der Lebenssituation der Menschen in Libyen. Zur Zeit sterben in Libyen täglich mehr Menschen als in Syrien und keiner erfährt davon. Unser Land wird hier lediglich als Flüchtlingsbahnhof für ganz Afrika wahrgenommen. Die politische Priorität des Westens liegt fast ausschließlich auf der Begrenzung der Flüchtlingszahlen aus Libyen.
So wird die libysche Küstenwache materiell unterstützt und ausgebildet, die Militäroperation “Sophia” versuchte seit 2015 die Flüchtlingsboote aus Libyen zurückzudrängen (das Mandat der Bundeswehr wurde im Deutschen Bundestag erteilt), doch die entsetzliche, brutale Situation der Fluchtwilligen in Libyen wird kaum beachtet.“
Weiterhin heißt es:
„Die … Verwaltungsgerichtsverfahren werden in unterschiedlichen Städten, trotz der selben Situation in Libyen und auch in vergleichbaren Einzelfällen … unterschiedlich beschieden.
Während am Verwaltungsgericht Dresden relativ viele Widerspruchsverfahren erfolgreich sind, scheint sich der zuständige Leipziger Richter … festgelegt zu haben, dass alle libyschen Asylsuchenden zu Unrecht hier seien.“
Mahmoud Karnaf, Sprecher der Initiative, erklärt:
Zunächst möchte ich betonen, dass alle libyschen Geflüchteten in Deutschland Krieg und Terror im eigenen Land entkommen sind.
Deutschland hat uns Schutz geboten, doch vielen von uns wurde trotz des Chaos in Libyen kein Asyl gewährt und die Verwaltungsgerichte urteilen leider sehr unterschiedlich.
Die Praxis, speziell am Leipziger Verwaltungsgericht, kann nach unserer Beobachtung nicht angemessen und einzelfallbezogen sein.
Zu viele Widerspruchsverfahren werden abgelehnt, die in anderen Städten mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt hätten. Das Gericht scheint sich in seiner Auffassung festgelegt zu haben, dass den lybischen Geflüchteten eine sichere Rückkehr in ihr Heimatland möglich sei.
Die Tatsache, dass in Deutschland kaum jemand die tatsächlichen Lage in Libyen wahrnimmt, darf nicht dazu führen, dass Gerichte aus dieser Unkenntnis heraus Urteile fällen, die für das weitere Leben zahlreicher libyscher Menschen in Deutschland lebensgefährliche Folgen haben können.
Jeder, der aus Libyen geflüchtet war, muss im Falle seiner Rückkehr mit seiner Ermordung rechnen.
Dienstag, der 21. Juli 2020: Polizei kann LVB-Videoaufzeichnung wohl nicht verwerten
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