Im Jahr 2019 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 19 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. Ob die Gesetzesfolgen neuer Regelungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch das zuständige Ministerium nachvollziehbar dargestellt wurden, prüfte der Sächsische Normenkontrollrat im Jahr 2019 unter anderem für das Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen.

Vorsitzender Michael Czupalla: „Der Sächsische Normenkontrollrat hat der Staatsregierung im Jahr 2019 zehn Gedanken zur Weiterentwicklung des Bürokratieabbaus im Freistaat Sachsen unterbreitet. Unter anderem fordert er eine entsprechende Strategie der Staatsregierung. Bürokratieabbau setzt voraus, dass die Folgen neuer Regelungen bekannt sind. Deshalb lehnt der Sächsische Normenkontrollrat die Einschränkung der transparenten Darstellung aller Kostenfolgen neuer Regelungen – wie von einem Evaluationsgutachten vorgeschlagen – ab. Vielmehr sollte gerade angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage der Bürokratieabbau verstärkt angegangen werden.“

Durch die im Berichtszeitraum vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen ist der quantifizierte jährliche Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um insgesamt 5,6 Mio. Euro gestiegen. Zudem wurde im Jahr 2019 ein quantifizierter einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 1,6 Mio. Euro ausgelöst.

Die gestiegenen jährlichen Belastungen trafen dabei vor allem die Verwaltung des Freistaates und die sächsischen Kommunen. Insgesamt liegt der Mehraufwand noch höher, da die vollständigen Kosten zahlreicher Regelungen nicht genau ermittelt werden konnten bzw. kein Prüfungsrecht des Sächsischen Normenkontrollrates bestand.

Im Jahr 2019 wurden durch die Staatsregierung zudem erneut Vorschläge des Sächsischen Normenkontrollrates zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung umgesetzt. Beispielsweise wurden für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen aufgrund eines Hinweises des Sächsischen Normenkontrollrates neben dem Datenaustauschstandard XRechnung auch andere, bereits in der Wirtschaft genutzte, Standards zugelassen.

Hintergrund:

Seit 1. Januar 2016 sind die Ressorts gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Normenkontrollratsgesetz verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, soweit eine Befassung der Staatsregierung erforderlich ist, den Erfüllungsaufwand im Sinne des § 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) zu ermitteln.

Der Erfüllungsaufwand umfasst danach den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen.

Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht ist einsehbar unter: http://www.justiz.sachsen.de/content/5130.htm

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