Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der Meißner Straße in Radebeul zwischen Gleisschleife Radebeul-Ost und Eduard-Bilz-Straße genehmigt. Die Dresdner Verkehrsbetriebe als Vorhabenträger verfügen damit über Baurecht.
Der etwa 780 Meter lange Bauabschnitt schließt zwei Straßenbahnhaltestellen ein. Beide werden als sogenanntes Haltestellenkap mit angehobener Radfahrbahn gebaut und erfüllen mit Ampelschaltung, barrierefreier Bauweise und der Art der Radverkehrsführung einen hohen Sicherheitsstandard.
Durch den Ausbau wird ein überfahrbarer Bahnkörper mit einem Schienenabstand von drei Metern geschaffen, der vom Kfz-Verkehr mitbenutzt wird. Nach Fertigstellung weiterer Bauabschnitte können Stadtbahnwagen mit einer Breite von 2,65 Meter auf der Straßenbahnlinie 4 durchgängig zum Einsatz kommen.
In beiden Fahrtrichtungen werden Radschutzstreifen angeordnet. Ebenfalls beidseitig befinden sich Gehwege. Der Verkehrsraum für Straßenbahn, überschneidende Fahrbahnen und Radschutzstreifen beträgt auf dem jetzt genehmigten Bauabschnitt in der Regel 12 Meter. Aufweitungen sind insbesondere im Bereich der östlich gelegenen Straßenbahnhaltestelle Zinzendorfstraße vorgesehen, da hier in beiden Fahrtrichtungen eine Linksabbiegespur eingeordnet werden muss.
Modernisiert werden auch die Fahrleitungs- und Beleuchtungsanlagen. Im Zuge der Neuordnung des unterirdischen Bauraums werden die Leitungen und Kabel der Ver- und Entsorgungsunternehmen ebenfalls erneuert.
Eine Neuversiegelung durch das Bauvorhaben findet nur in geringem Umfang statt. Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Fällung von Bäumen und Gehölzen im öffentlichen Verkehrsraum und in anliegenden Grundstücken sind vor allem Pflegemaßnahmen im Lößnitzgrund vorgesehen.
Mit dem geplanten Ausbau der Straße erhöht sich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Radverkehrsanlagen werden neu angelegt – Standards für Fußgänger verbessert. Der Öffentliche Personennahverkehr wird beschleunigt und dadurch attraktiver. Die Verkehrsanlagen werden leistungsfähiger. Zwei Haltestellen werden barrierefrei gestaltet.
Während der mit neun Monaten veranschlagten Bauzeit werden die Zufahrten zu Grundstücken und Geschäften durchgehend gewährleistet. Die Straßenbahnlinie 4 wird westlich des Platzes Meißner Straße / August-Bebel-Straße während der Bauzeit als Schienenersatzverkehr fortgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird allen Verfahrensbeteiligten zugestellt und auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht. Des Weiteren wird der Beschluss öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Donnerstag, der 9. Juli 2020: Klimadebatten bestimmen den Tag
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