In Futterkranzproben wurde der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen, die von klinisch auffälligen Bienenvölkern aus einem Bienenstand am Standort Gemarkungsgrenze Threna und Fuchshain Naunhof entnommen wurden. Am 17.07.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt, ein Sperrbezirk eingerichtet und öffentlich bekanntgemacht.
Die im in der Allgemeinverfügung bekanntgemachten Sperrbezirk liegenden Bienenhalter werden, sofern Sie dem LÜVA bekannt sind, jeweils separat informiert und müssen ihre Bienenvölker klinisch und mikrobiologisch (Futterkranzproben) auf Amerikanische Faulbrut untersuchen lassen.
Zudem dürfen Bienen und Bienenvölker nicht in den Sperrbezirk verbracht werden, bewegliche Bienenstände müssen am Standort bleiben. Auch dürften Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben (auch -teile und -abfälle), Wachs, Honig und andere benutzten Materialien und Gerätschaften u.a. nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Auch darf im Sperrbezrik kein Honig an Bienen verfüttert werden.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Sperrbezirk (PDF, 1,1 MB)
Dienstag, der 21. Juli 2020: Polizei kann LVB-Videoaufzeichnung wohl nicht verwerten
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