Staatssekretär Dr. Frank Pfeil hat heute (6. Juli 2020) in Dippoldiswalde einen Fördermittelbescheid in Höhe von 148 000 Euro zur Sanierung des Schlosses Naundorf (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) übergeben. Der Eigentümer Dr. Konstantin Hermann hatte das denkmalgeschützte Gebäude im Jahr 2017 erworben und will mit den Mitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen das Schlossdach erneuern, um so den baulichen Erhalt sicherzustellen. Diese Maßnahme wird insgesamt rund 231 500 Euro kosten.
„Ich wünsche dem Eigentümer viel Kraft und Energie, seine gesteckten Ziele zur Sanierung des Schlosses Naundorf zu erreichen. Es wird viele Jahre dauern, bis das Schloss in seinem ursprünglichen Glanz erstrahlen wird“, sagte Staatssekretär Dr. Pfeil. „Ich bin mir sicher, dass sich das Durchhaltevermögen und das Engagement des Besitzers und des Freundeskreises Schloss Naundorf auszahlen werden.“
Saniert werden soll der um 1730 errichtete barocke Dachstuhl des Schlosses, der sich noch im Originalzustand befindet. Die jetzige Dacheindeckung mit den vor 1989 aufgebrachten Asbestschindeln soll gegen Naturschieferschindeln ausgetauscht werden. Solche Schindeln zierten bereits im Jahr 1879 das Schlossdach. Auch das Dach des barocken Schlossflügels wird zum großen Teil erneuert. Zudem wird die Dachentwässerung neu installiert.
Nach der Sanierung sollen im Schloss Naundorf unter anderem Ferienwohnungen und Veranstaltungsräumlichkeiten zur Verfügung stehen. Der Förderverein Freundeskreis Schloss Naundorf e. V. unterstützt mit seinen engagierten Mitgliedern die Sanierung des Schlosses Naundorf. Ziel des Freundeskreises ist die Erhaltung und Pflege des Schlosses sowie des dazugehörigen Schlossgartens und historisch wertvoller Bauten.
Hintergrund:
Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale legt der Freistaat Sachsen seit 2013 ein eigenständiges Förderprogramm auf. Über dieses Programm werden die Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen bereitgestellt. Darüber hinaus werden insbesondere Kirchen, Herrenhäuser und Schlösser, aber auch Garten- und Industriedenkmale erhalten. Für die Bewilligung der Förderung von bedeutsamen Denkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig.
Die Fördermittel werden finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Aufgrund des hohen Bedarfs an Fördermitteln für die reiche sächsische Denkmallandschaft wurden die Haushaltsmittel für das Sonderprogramm Denkmalpflege im Doppelhaushalt 2019/20 auf jährlich 10 Millionen Euro erhöht. Bewilligt werden die Mittel vom Landesamt für Denkmalpflege.
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