Mit dem heutigen Beschluss des sächsischen Landtages, das Sondervermögen „Waldschäden“ um gut 52 Mio. Euro zu erhöhen, ist die außerplanmäßige finanzielle Unterstützung von Sachsenforst gelungen. Infolge massiver Waldschäden, eines damit einhergehenden Preisverfalls beim Holz und steigender Kosten für die Sanierung war die Finanzierung wichtiger öffentlicher Leistungen nicht gesichert.

Mike Eller, stellvertretender Geschäftsführer von Sachsenforst, ist erleichtert: „Heute ist ein guter Tag für den Wald in Sachsen. Ich danke den Abgeordneten für die Gewährung der Haushaltsmittel. Damit können wir nicht nur die notwendigen Maßnahmen im Landeswald ergreifen, um gemeinsam mit den forstlichen Dienstleistungsunternehmen und den Forstwirten von Sachsenforst die enormen Waldschäden weiter einzugrenzen. Wir können auch weiterhin den Privat- und Körperschaftswald unterstützen, diese nie dagewesene Krisensituation zu meistern.“

Öffentliche Leistungen dringend notwendig

Die zusätzlichen Haushaltsmittel sind notwendig, da sich die Rahmenbedingungen seit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 dramatisch geändert haben. „In vergangenen Jahren mit hohen Holzpreisen konnten wir öffentlichen Leistungen wie den Waldumbau, Naturschutzmaßnahmen oder die Unterstützung anderer Waldbesitzer zu einem großen Anteil auch aus den Überschüssen des Holzverkaufs mitfinanzieren“, erläutert Eller die Hintergründe.

„Das ist jetzt nicht mehr möglich. Die Holzpreise haben sich halbiert, die Teilkosten für die aufwendige Sanierung aber verdoppelt. Unterm Strich sind wir schon froh, wenn der Holzverkauf die Kosten für die Aufarbeitung des Schadholzes deckt.“ Betrug der Überschuss aus dem Holzverkauf im Jahr 2017 vor den massiven Schäden noch gut 40 Euro für jeden geernteten Kubikmeter Holz, ist der Holzeinschlag jetzt gerade kostendeckend – die Entnahme der befallenen Bäume zum Schutz des Waldes aber zwingend notwendig.

„Bei einem Jahreseinschlag von etwa 1,3 Mio. Kubikmetern macht das insgesamt rund 50 Mio. Euro Einnahmeverluste, die nicht mehr für öffentliche Leistungen zur Verfügung stehen“, rechnet Eller vor. Unter Berücksichtigung zusätzlich entstandener Kosten für Beseitigung der Folgeschäden sind die derzeitigen Holzerlöse bereits nicht mehr kostendeckend.

Dabei ist die Handlungsfähigkeit gerade jetzt gefordert. Sachsenforst berät private Waldbesitzer zu allen Fragen der Waldbewirtschaftung gebührenfrei und flächendeckend in 72 Revieren in ganz Sachsen. Die Nachfrage ist in der gegenwärtigen Schadsituation besonders hoch. In den meisten kommunalen Wäldern übt Sachsenforst die forsttechnische Betriebsleitung und den forstlichen Revierdienst aus.

Mit der Bewilligungsstelle in Bautzen und den Mitarbeitern in den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen ist Sachsenforst für die Umsetzung der forstlichen Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes verantwortlich. Nie zuvor wurden so viele Förderanträge bearbeitet wie derzeit – Tendenz steigend. „Mit der jetzt erfolgten Finanzierung sind wir in der Lage, auch in diesen Bereichen unsere bisherigen Anstrengungen aufrechtzuerhalten“, verdeutlicht Eller.

Zusätzliche Unterstützung des Privatwaldes

Ein Teil der 52 Mio. Euro kann aber auch für weiterführende Unterstützungsmaßnahmen im Privatwald genutzt werden. „Die Schadensbewältigung im Privatwald ist aus strukturellen Gründen besonders schwierig. Gerade Eigentümer kleiner Waldflächen verfügen oft nicht über die Möglichkeiten, durch eigene Arbeitskräfte oder Forstunternehmen die Schäden zu beseitigen“, erläutert Eller.

Eine Unterstützungsmöglichkeit, die Sachsenforst Waldeigentümern ohne forstliche Fachkräfte im Rahmen des Waldgesetzes anbieten kann, ist die sog. technische Hilfe: Sachsenforst bindet in eigenem Auftrag und Risiko vertraglich forstliche Dienstleistungsunternehmen für die Schadenssanierung und setzt diese gegen Kostenersatz auf Antrag des Waldbesitzers im Privatwald ein. Die technische Hilfe kann nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ausgeübt werden.

„Die Voraussetzungen, dieses Vorgehen auch im laufenden Jahr weiterzuführen, wurden jetzt durch die Erhöhung des Sondervermögens geschaffen“, so Eller.

Für einen gezielten Einsatz der zusätzlichen, aber begrenzten Mittel wurden sog. Vorranggebiete für die Unterstützung des Privatwaldes identifiziert und mit den unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte abgestimmt. Auswahlkriterien für diese Flächen sind die besondere Schutzwürdigkeit und Bedrohung der Waldgebiete durch Borkenkäfer.

Für Fichtengebiete sind dies insbesondere die Hochwasserschutzfunktionen in den Mittelgebirgslagen ab 400 Metern, in Kieferngebieten die Grundwasserkörper unter trockenen Sandböden. Sachsenforst unterbreitet den Waldeigentümern in diesen Gebieten aktiv Angebote zur technischen Hilfe oder vermittelt an forstliche Dienstleistungsunternehmen, um eine eigentumsübergreifende Bewältigung der Waldschäden zu erreichen. Interessierte Waldbesitzer können sich im Waldbesitzerportal unter www.sachsenforst.de/waldbesitzer dazu umfangreich informieren.

Details und Hintergrundinformationen zur aktuellen Borkenkäfersituation finden Sie im Internet im Waldportal des Freistaates Sachsen unter https://www.wald.sachsen.de/aktuelle-situation-2020-8793.html. Informationen zu Sachsenforst und den genannten Angeboten erhalten Sie im Internet unter www.sachsenforst.de. Der Facebook-Auftritt von Sachsenforst kann unter www.facebook.com/Sachsenforst eingesehen werden.

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