In der Ratsversammlung am 10. Juni befasst sich der Leipziger Stadtrat erstmals mit den sozialen Erhaltungssatzungen. Im Beschlussvorschlag definiert die Verwaltung dabei Wohnstandards, die für mögliche Sanierung in den Zielgebieten bindend sein und Luxussanierungen verhindern sollen. Die CDU-Fraktion lehnt diese „Milieuschutzsatzungen“ konsequent ab.
Unter anderem regeln die geplanten Satzungen, den Einbau von Fahrstühlen nur nach Einzelfallprüfung zuzulassen.
Dazu erklärt Stadtrat Konrad Riedel: „Zunächst einmal helfen Fahrstühle allen Mietern. Für einige sind sie sogar unerlässlich, schließlich dienen sie der Barrierefreiheit und damit einem Wert, den die Verwaltung auf Druck der Stadträte seit Jahren stärkt. Das kommt insbesondere Älteren zu Gute, aber auch jungen Menschen, etwa Familien mit kleinen Kindern. Eine kleinteilige Prüfung zum Einbau von Fahrstühlen auf Grundlage schwammiger Kriterien widerspricht daher meinem Auftrag als Stadtrat, nämlich den Bürgern Leipzigs zu dienen!“
Nicht zuletzt aufgrund dieser Ungleichheiten und Widersprüche zweifelt die CDU-Fraktion die Rechtssicherheit der Satzung an und erwartet, dass mögliche Versagungen von Baugenehmigungen auf dieser Grundlage vor Gericht keinen Bestand haben werden.
Stadtrat Riedel: „Ich ermutige betroffene Bauherren ausdrücklich, in solch einem Fall vor Gericht zu gehen.“
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