Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur Debatte zum Entwurf für ein Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz (Drucksache 7/2259): „Zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie hat die Staatsregierung seit März 2020 eine heute kaum noch überschaubare Vielzahl von Verboten erlassen. Diese Allgemeinverfügungen und später Rechtsverordnungen stützte sie ausschließlich auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes.“
„Die Folge waren und sind weitreichende Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte – in die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung und das Brief- und Postgeheimnis.
Das Parlament wird bis heute nicht einbezogen – selbst die Mitglieder des Landtages erfahren regelmäßig erst nach deren öffentlicher Bekanntmachung von den Maßnahmen. Sie können darüber nicht beraten und auch keine Stellung nehmen. Es ist freilich kein Wunder, dass der Parlamentarische Geschäftsführer der regierungsführenden CDU-Fraktion ,stark involviert‘ war, wie er heute sagt. Aber damit steht er im Landtag weitgehend allein da. Und genau das ist das Problem.
Wir wollen gesetzlich regeln, dass die zuständigen Fachausschüsse des Landtages künftig beteiligt werden. Das ist die sauberste Lösung. Wir sehen es mit Freude, dass die mitregierenden Grünen unseren Vorschlag übernommen haben, und wünschen ihnen viel Erfolg bei der Überzeugungsarbeit in der Koalition. Ich freue mich darauf, im Ausschuss und im Plenum gemeinsam mit der Grünen-Fraktion für dieses wichtige Anliegen zu streiten.“
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 79: Von Gier, Maßlosigkeit, Liebe und Homeschooling in Corona-Zeiten
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