Sachsens Landtag hat am Mittwochnachmittag (10.6.) entschieden, das Sondervermögen für den Staatsbetrieb Sachsenforst um knapp 52 Millionen Euro zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sind erforderlich, damit der Staatsbetrieb die Bewirtschaftung des Staatswaldes sowie seine Leistungen für den Privat- und Körperschaftswald erbringen kann.
Angesichts des enorm hohen Aufwandes bei der Beseitigung von Borkenkäferschäden und für die Wiederaufforstung sowie der deutlich gesunkenen Erlöse aus dem Holzverkauf ist die zusätzliche Finanzhilfe nötig geworden. Das sächsische Kabinett hatte sich Ende Januar auf der Kabinettsklausur über das Paket für Sachsenforst verständigt.
Sachsens Forstminister Wolfram Günther betonte: „Ich bin dem Landtag dankbar, dass er dem Sachsenforst die weitere Hilfe gewährt. Verheerende Schäden durch Stürme, Dürre und Borkenkäfer auch in Folge des Klimawandels sowie die seit 2017 um rund 50 Prozent gesunkenen Holzpreise sind der Hintergrund für die Entscheidung, den Betrieb finanziell zu stützen.
Schließlich ist der Freistaat als Waldeigentümer von knapp 40 Prozent der sächsischen Waldfläche zu einer nachhaltigen und vorbildlichen Waldwirtschaft verpflichtet. Gleichzeitig profitieren auch die Eigentümer von Privat- und Körperschaftswald von einem funktionierenden Sachsenforst, zum Beispiel durch technische Hilfe und flächendeckende Beratung.“
Bei der Gelegenheit verwies der Minister auch auf die Förderung von Waldschutzmaßnahmen und Waldumbau außerhalb des Staatswalds. „Wir fördern Waldbesitzer in diesem Jahr mit rund zehn Millionen Euro beim Waldschutz und bei der Wiederbewaldung. Außerdem stehen für den Zeitraum von 2021 bis 2023 weitere 28 Millionen Euro für diese Maßnahmen zur Verfügung“, so Günther weiter.
Die Aufstockung um 51,927 Mio. Euro dient u. a. dazu, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, die Borkenkäferschäden zu beseitigen, private und körperschaftliche Waldbesitzer zu beraten, die Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes durchzuführen, die forstliche Berufsausbildung zu organisieren sowie Waldmonitoring und Forschung sicherzustellen. Zudem stehen zwei Millionen Euro für erweiterte technische Hilfe bei der Borkenkäferbekämpfung in ausgewiesenen Vorranggebieten im Privatwald zur Verfügung.
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