Ein Kennzeichen auf der Verpackung lässt Rückschlüsse auf den letzten Verarbeitungsort fertig verpackter tierischer Produkte zu, eine Adresse gibt Aufschluss über Vermarkter, Importeur oder Hersteller. Ohne weitere Recherche kommen Verbraucher in der Praxis jedoch kaum an hilfreiche Informationen dazu, woher Fleisch oder Fleischprodukte konkret kommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) fordert Veränderungen, um Transparenz beim Einkauf zu ermöglichen.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Firmen Tönnies oder Westfleisch fragen Verbraucherinnen und Verbraucher häufig, wie sie die Herkunft verpackter Fleischwaren überhaupt erkennen können. Die VZB erklärt, welche Möglichkeiten Konsumenten bisher haben.
„Auf Fleisch- und Milchpackungen befindet sich ein ovales Identifikationskennzeichen. Es besteht aus einem Bundesland-Kürzel und einer Betriebsnummer“, so Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der VZB. Verbraucher, die wissen wollen, wer sich hinter der Nummer verbirgt, können sich den Betrieb über eine Liste des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz anzeigen lassen. Oder sie können dort Firmennamen eingeben und sich zugehörige Betriebsnummern anzeigen lassen.
„Wir kritisieren vor allem, dass der Aufwand für die Suche hier beim Verbraucher liegt“, so Reinke. Die Kennzeichnung sagt zudem nur etwas darüber aus, welcher Betrieb das Fleisch zuletzt verarbeitet oder verpackt hat. Gerade bei verarbeiteten Lebensmitteln oder Fertigprodukten lässt sich die Herkunft der einzelnen Bestandteile für Verbraucher kaum nachzuvollziehen.
Neben dem Identifikationskennzeichen enthalten Lebensmittelverpackungen noch eine weitere Pflichtangabe: Ein Verantwortlicher ist mit Namen und Adresse zu nennen. Doch auch diese Angabe hilft in der Praxis nicht immer weiter. Denn Firmen haben die Wahl, ob sie Vermarkter, Importeur oder Hersteller nennen. Reinke kritisiert vor allem die Möglichkeit, nur den Vermarkter zu nennen.
So bietet die Bezeichnung „hergestellt für Supermarktkette XY“ kaum Transparenz für den Verbraucher. „Damit Verbraucher eine tatsächliche Wahlfreiheit haben, sollte der konkrete Hersteller als Pflichtkennzeichnung auf jedem verpackten Lebensmittel stehen. Verpacker oder Verkäufer sollten, eindeutig als solche bezeichnet, nur als zusätzliche Informationen anzugeben sein“, so die Expertin.
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