Die Bundesregierung hat vergangene Woche Eckpunkte für die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen vorgestellt. „Mit der Überbrückungshilfe werden besonders die Unternehmen unterstützt, die trotz der beschlossenen Lockerungen noch unter massiven Umsatzausfällen und Einschränkungen leiden“, so Sachsens Kultur- und Tourismusministerin.
Unterstützt werden mit diesem Programm Reisebüros, Schausteller, die Eventbranche, Reisebusunternehmen, Gaststätten, Soloselbständige und Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen und Schullandheime. Für die Monate Juni, Juli und August 2020 wird – je nach der Höhe des Umsatzeinbruchs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – ein 40 bis 80 Prozentiger Zuschuss zu den Fixkosten gewährt. Der Bund wird den Ländern dafür insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
„Ich bin dankbar und erleichtert, dass die Bundesregierung jetzt auch die Kernforderungen der ganz besonders schwer getroffenen Kultur-, Tourismus- und Veranstaltungsbranche gehört und sich der Verantwortung gestellt hat“, so Ministerin Barbara Klepsch.
„Gemeinsam haben wir uns auf Bundesebene für all die Klein- und mittelständischen Unternehmen stark gemacht, die das Kultur- und Reiseland Sachsen prägen. Mit dieser Überbrückungshilfe werden viele branchenspezifische Bedarfe berücksichtigt. Aus zahl-reichen Gesprächen mit Unternehmern weiß ich, wie notwendig dieser Blick auf die speziellen Unternehmensnöte ist. Mit einem Zuschuss, der auch Provisionsleistungen und Personalkosten einbezieht, wird zum Beispiel den Reisebüros geholfen“ so Klepsch abschließend.
Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare, FAQ etc. werden derzeit vom Bund erarbeitet. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes finden Sie im Internet unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Sachsens verarbeitendes Gewerbe verzeichnete ein Umsatzminus von 38 Prozent gegenüber dem April 2019
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