Der Deutsche Presserat begrüßt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer sich an die freiwillige Selbstkontrolle der Presse wenden möchte und auf eine Strafanzeige gegen eine Kolumnistin der taz verzichten wird. „Dass der Innenminister den Weg über uns wählt, ist der richtige Schritt im Sinne der Pressefreiheit“, so der Geschäftsführer des Presserats Roman Portack.
Der Presserat hat bereits vorgestern (Mittwoch) Nachmittag wegen des umstrittenen Artikels „All cops are berufsunfähig“ ein Beschwerdeverfahren gegen die taz eingeleitet. Grundlage für das Verfahren sind bislang 344 Beschwerden von Leserinnen und Lesern, die in der Kolumne die Grenzen der Meinungsfreiheit als überschritten ansahen. Unter den Beschwerdeführern sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Polizei.
In seiner nächsten Sitzung am 8. September wird der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats über den Fall beraten. Einschlägig für die Prüfung ist u.a. die Ziffer 1 des Pressekodex, wonach die Wahrung der Menschenwürde oberstes Gebot der Presse ist.
Donnerstag, der 25. Juni 2020: Ermittlungen im „Fahrradgate“ und Haftbefehle nach Angriff auf Syrer
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