Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann unterstützt Vorstöße des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen, den Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für die Aufrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu geben.
Statt bis zum 30. September 2020 sollten betroffene Unternehmen bis zum 31. März 2021 Zeit haben, um ihre Kassensysteme an die gesetzlich vorgegebene Sicherheitseinrichtung anzupassen. Dazu muss die aktuell geltende Nichtbeanstandungsregelung gemeinsam von Bund und Ländern verlängert werden.
„Durch die Corona-Pandemie hat gerade der Einzelhandel stark gelitten und steht aktuell vor großen Herausforderungen. Die Unternehmer brauchen ihre Kraft und ihre finanziellen Mittel jetzt zuerst dafür, um mit Schwung aus der Krise zu kommen. So wichtig wie die manipulationssichere Kassensysteme sind, sie dulden Aufschub bis Anfang 2021“, so Vorjohann.
Man könne diese durchaus erheblichen Bürokratielasten den Unternehmen jetzt nicht noch zusätzlich aufbürden. „Das ist der jetzigen Ausnahmesituation weder angemessen noch verhältnismäßig“, betonte der Finanzminister.
Sachsen unterstützt daher die Forderungen an das Bundesministerium der Finanzen, die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
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