Zufrieden hat sich Sachsens Kultusminister Christian Piwarz zum heutigen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes gezeigt. „Wir sind dankbar für den wegweisenden Beschluss. Das Gericht ist unserer Auffassung vollumfänglich gefolgt.“
„Wir sehen uns darin bestärkt, dem Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe schrittweise wieder vollständig zur Geltung zu verhelfen. Der Beschluss ist auch beispielhaft für Deutschland. Zahlreiche Bundesländer haben sich zwischenzeitlich dem Vorgehen Sachsens angeschlossen“, so Kultusminister Christian Piwarz. Der Kultusminister ließ zugleich erkennen, dass es nun leichter sei, nach den Sommerferien an den Schulen in den Normalbetrieb zurückzukehren.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss festgestellt, dass eine Gefährdung der Lehrkräfte durch infizierte Kinder bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m bislang wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen ist. Zudem sei zu beachten, dass Kinder im Grundschulalter den Mindestabstand noch nicht einhalten und auch die entsprechenden Lehrkonzepte dies nicht ermöglichen.
Eine fortdauernde Beschulung zu Hause hindere außerdem nicht nur die Eltern daran, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit berühre, sondern könne auch zu schwerwiegenden Entwicklungsdefiziten und zu weiteren Gefahren für die Kinder führen, was die Grundrechte von Ehe und Familie sowie das Recht der Kinder auf Bildung und unter Umständen auch auf körperliche Unversehrtheit verletzen könne.
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