„Ich bin froh, dass wir einen Schutzschirm für unsere soziale Landschaft in Sachsen beschlossen haben. In vielen Institutionen und Projekten Einrichtungen sind Menschen für Menschen da. Sie unterstützen, geben Halt und beraten. Wir brauchen dazu die Vielzahl an großen und kleinen Verbände, Vereine und Einrichtungen“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping zur Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion „Schutzschirm für soziale Einrichtungen und Initiativen: Wie unsere Gesellschaft auch in und nach der Corona-Zeit stark bleibt“.
Die Ministerin denke dabei an die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten, weil hier vor allem Familien und deren Kinder profitierten und an die vielen anderen Unterstützungsangebote für Familien. Sie denke auch an Beratungsstellen, an Träger der Integrations- und Demokratiearbeit. Und sie denke zudem an das vielschichtige Engagement, das mit dem Programm ‚Wir für Sachsen‘ unterstützt wird.
Das Sozialministerium legte eine Soforthilfe-Richtlinie für soziale Vereine auf, die gemeinnützige Vereine und Verbände, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Familienbildungs- und Ferienstätten, Naturfreundehäuser, KiEZe (Kinder- und Jugenderholungsstätten), Jugendherbergen, Ehrenamts-, Demokratie- und Integrationsprojekte unterstützt, die durch die Corona-Schutzmaßnahmen in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt waren.
Damit entschied sich der Freistaat schon im April dazu, die Förderung von Projekten und Maßnahmen auch dann fortzuführen, wenn diese aufgrund der damaligen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden können. Damit können viele Projekte weiterbestehen. Zudem wurde eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Werkstätten für behinderte Menschen aufgelegt, die ein Volumen von bis zu vier Millionen Euro umfasst.
Antragsberechtigt sind alle in der Existenz bedrohte gemeinnützige Organisationen bzw. ihre Einrichtungen, die keine anderslautende Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes des Bundes (SodEG) fallen und dem Sozialministerium zugeordnet sind. Soziale Träger werden mit Zuschüssen als Billigkeitsleistungen über eine Förderrichtlinie Corona-Soforthilfe soziale Organisationen unterstützt, ebenso die Übernachtungsstätten. Insgesamt stehen dafür 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Aktuell wurden bei der Sächsischen Aufbaubank im Soforthilfeprogramm für soziale Träger und die Jugendübernachtungsstätten bereits mehr als 85 Anträge gestellt, davon 55 Anträge bewilligt. Das entspricht einem Gesamtvolumen von 1,8 Millionen Euro.
Gesundheitsministerin Petra Köpping betonte: „Wir waren schnell, wir waren konsequent und wir sind unkompliziert. Ich danke dafür der Staatsregierung und dem Landtag für ihre Unterstützung. Dank dieses Sofortprogramms für soziale Träger und Vereine haben diese eine Zukunft und eine Perspektive. Das ist wichtig, denn sie sind essentiell für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“
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