Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Präsident des Europäischen Patentamtes (EPA) António Campinos das Moratorium zur Prüfung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung beendet. Die Prüfung entsprechender Patentanträge war Anfang 2019 ausgesetzt worden, weil das EPA widersprüchliche Entscheidungen zu Patenten auf Saatgut gefällt hatte.
Die Entscheidung des Präsidenten wurde jetzt getroffen, bevor alle entscheidenden Fragen geklärt wurden. So herrscht insbesondere Verwirrung darüber, wie herkömmliche Zuchtverfahren definiert sind. Diese werden im Patentrecht als ‚im Wesentlichen biologisch‘ bezeichnet und sind von der Patentierung ausgenommen.
Im Mai 2020 hatte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) grundsätzlich bestätigt, dass Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungsverfahren nicht patentiert werden dürfen (G3/19). Doch die umstrittene Praxis des EPA, Patente auch auf Pflanzen zu erteilen, die nicht aus gentechnischen Verfahren, sondern aus zufälligen Prozessen hervorgegangen sind, ist damit noch nicht beendet.
Beispiele für erteilte Patente auf herkömmliche Züchtung betreffen Gerste und Bier der Firma Carlsberg. Einsprüche gegen diese Patente, die auf zufälligen Mutationen beruhen, wurden im Oktober 2018 vom EPA abgewiesen. Andere Beispiele betreffen Salat, Melonen, Zwiebeln und Tomaten. Vor diesem Hintergrund müssen auch Gärtner, Landwirte und Züchter, die keine Gentechnik anwenden, damit rechnen, dass ihr Saatgut oder ihre Ernte durch Patentmonopole erfasst werden. Das steht aber nicht im Einklang mit den europäischen Patentgesetzen.
Deswegen appellieren jetzt rund 40 Organisationen gemeinsam an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, diese Fehlentwicklung zu stoppen. Die Bundesregierung soll dafür ihren Platz im Verwaltungsrat des EPA nutzen, der über die korrekte Auslegung der Patentgesetze wacht.
Zu den Unterzeichnern dieses Briefes gehören die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU), die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH), Bingenheimer Saatgut AG, Bioland, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Naturschutz in Bayern (BN), der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), Cultivari Getreidezüchtungsforschung, Die Freien Bäcker e.V., Ecoland e.V., Evangelischer Dienst auf dem Land (EDL), FIAN Deutschland, Forschung & Züchtung – LBS Dottenfelderhof, Gäa e.V, das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die Genussgemeinschaft Städter und Bauern e.V., die Gesellschaft für ökologische Forschung, die IG Nachbau – Interessensgemeinschaft gegen Nachbaugebühren, die Katholische Landvolk Bewegung Deutschland, die Katholische Landvolk Bewegung Freiburg, Kein Patent auf Leben!, Keine Patente auf Saatgut!, das Keyserlingk-Institut, Kultursaat, Pro Regenwald, Saat:gut, Sambucus, Sativa, Save our Seeds, Slow Food Deutschland, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk e.V., WeMove Europe, Zivilcourage Miesbach und Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL).
„Wir vertrauen darauf, dass Ministerin Lambrecht tatsächlich aktiv wird, bevor weitere strittige Patente erteilt werden. Dies entspricht nicht nur dem Inhalt des Koalitionsvertrages, sondern betrifft eine grundlegende Frage von Gerechtigkeit und Ethik“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
„Das Patentrecht wird sonst dazu missbraucht, um sich Kontrolle über die Landwirtschaft und die Grundlagen unserer Ernährung zu verschaffen.“ Die Bundesregierung hatte allerdings jüngst, auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke, das Urteil der Großen Beschwerdekammer zwar begrüßt, aber keinerlei weitergehende Initiativen angekündigt.
Im Schreiben an die Ministerin fordern die Organisationen jetzt auch, dass der Patentschutz für gentechnische Verfahren so begrenzt wird, dass er sich nicht auch auf alle anderen Pflanzen und Tiere mit entsprechenden züchterischen Merkmalen erstreckt. Zudem müssen jegliches Zuchtmaterial und jegliche herkömmliche Zuchtmethode von der Patentierung ausgenommen sein.
Die Unterzeichner fordern auch eine Überprüfung, ob das Urteil G3/19 in allen Aspekten mit den Grundlagen des Patentrechtes übereinstimmt. Das Urteil führt zum ersten Mal eine Übergangsregel ein, nach der Patente, die vor Juli 2017 angemeldet wurden, von der Gültigkeit der Verbote ausgenommen wären. Damit würden aber Dutzende von Patenten bestehen bleiben, die zuvor widerrechtlich erteilt wurden. Zudem könnten auch einige hundert weitere derartige Patente erteilt werden, die derzeit beim EPA in Prüfung sind.
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