Aufgrund des Verdachts, dass eine Polizeibeamtin als Asservatenverantwortliche eine unbekannte Anzahl asservierter Fahrräder aus dem zentralen Asservatenbestand rechtwidrig verkauft haben soll, um sich am Erlös zu bereichern, hat die Polizeidirektion Leipzig am 5. Juli 2019 bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Anzeige erstattet. Am 8. Juli 2019 hat die Polizeidirektion Leipzig aufgrund eigener Betroffenheit das Landeskriminalamt Sachsen gebeten, die Ermittlungen zu übernehmen. Die Ermittlungen unter Verfahrensleitung der Staatsanwalt Leipzig dauern noch an.
Die Vorwürfe umfassen Bestechung, Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt. Das Sächsische Staatsministerium des Innern wurde durch die Polizeidirektion Leipzig mit Schreiben vom 27. Dezember 2019 über den Sachverhalt, die eingeleiteten Maßnahmen sowie den Stand der Ermittlungen informiert.
Dazu Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:
„Die Vorgänge in der Polizeidirektion Leipzig bestürzen mich. Das Fehlverhalten einiger Polizeibeamter ist unentschuldbar und geeignet, das Vertrauen in die Polizei nachhaltig zu beschädigen. Ich habe Vertrauen in die Staatsanwaltschaft Leipzig, dass die Ermittlungen zügig abgeschlossen werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichwohl gilt auch für Polizisten bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Unabhängig davon habe ich den Landespolizeipräsidenten beauftragt, durch die Innenrevision mögliche korruptionsbegünstigende Strukturen in der Asservatenverwaltung der Polizeidirektion Leipzig zu untersuchen. Gegen die betreffenden Bediensteten wurden bereits personalrechtliche Maßnahmen getroffen. Zudem wurden erste disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Weitere Prüfungen laufen.“
Darüber hinaus informiert das Staatsministerium des Innern, dass für die Öffentlichkeitsarbeit in einem laufenden Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Außerdem war eine aktive Öffentlichkeitsarbeit der Polizeidirektion Leipzig nicht angezeigt, da sie die Aufklärung des Sachverhaltes gefährdet hätte. Schließlich richten sich die Ermittlungen gegen einen noch nicht abschließend bestimmbaren größeren Personenkreis potentiell ‚Bevorteilter‘.
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