Beim Kulturamt können ab sofort bis zum 1. Juli 2020 (Einsendeschluss) Anträge auf die Gewährung eines Arbeitsstipendiums eingereicht werden. Das Stipendium muss spätestens zum 1. Oktober 2020 angetreten werden. Es werden bis zu 50 Stipendien für drei Monate zu jeweils 3.000 Euro vergeben. Damit beträgt das Gesamtvolumen des Stipendienprogramms 150.000 Euro. Diese werden aus Haushaltsmitteln für die Förderung von Projekten der freien Kunst und Kultur finanziert. Der Stadtrat hat das Programm auf Vorschlag von Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke in der Ratsversammlung am 20. Mai 2020 beschlossen.

Mit der Vergabe der Arbeitsstipendien möchte die Stadt Leipzig in der Corona-Krise den Blick nach vorn richten und freiberufliche Künstlerinnen und Künstler bei der Fortsetzung ihrer Arbeit unterstützen. Antragsberechtigt sind freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die künstlerische Tätigkeit muss erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.

Zur Antragsstellung müssen zwingend die Antragsformulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 1. Juli 2020 eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.

Die Entscheidung über die Gewährung einer Stipendienförderung trifft das Kulturamt der Stadt Leipzig. Dabei lässt sich das Kulturamt von einem bereichsübergreifend aufgestellten Fachbeirat beraten. Die Einschätzung der Anträge erfolgt auf Basis festgelegter, öffentlich zugänglicher Kriterien. Maßgeblich sind die kulturell/künstlerische Qualität des Arbeitsvorhabens und die bisherige Arbeit des Künstlers/der Künstlerin. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende August 2020. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Im Vorfeld des Antragsschlusses besteht die Möglichkeit, sich beim Kulturamt beraten zu lassen. Außerdem sollten die vom Kulturamt zur Verfügung gestellten Hinweise zur Antragstellung genutzt werden. Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

Der Stadtrat tagt: Die Mai-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung

Der Stadtrat tagt: Die Mai-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar