Vorschnell wollte die Geschäftsführung der Schaudt Mikrosa GmbH Verhandlungen mit dem Betriebsrat für gescheitert erklären und damit die Abwicklung des Leipziger Standorts beschleunigen. Vor dem Leipziger Arbeitsgericht kassierten die Verantwortlichen nun eine Niederlage und müssen jetzt an den Verhandlungstisch mit dem Betriebsrat zurückzukehren.
„Wenn man sich das von einem Gericht sagen lassen muss, ist das schon sehr peinlich – also klares Eigentor für die Geschäftsführung. Wir fordern endlich ersthafte, seriöse Verhandlungen mit dem Betriebsrat“, sagt Bernd Kruppa Erster Bevollmächtigter der IG Metall Leipzig. Die Entscheidung des Gerichts sei ein Teilerfolg für den Betriebsrat, des Schleifmaschinenbauers.
Die Geschäftsführung der Schaudt Mikrosa GmbH hatte die Verhandlungen zum Interessenausgleich wegen der geplanten Betriebsstilllegung mit dem Betriebsrat für gescheitert erklärt und wollte vor dem Arbeitsgericht ein Einigungsstellenverfahren erzwingen. Das erlaubt das Betriebsverfassungsgesetz allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die das Arbeitsgericht Leipzig nicht gegeben sah. Der Betriebsrat sei weder ordnungsgemäß unterrichtet worden, noch hätte es betriebliche Verhandlungen zum Interessenausgleich gegeben, urteilt das Arbeitsgericht Leipzig in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2020 (Aktenzeichen: 2 BV 11/20).
Die Belegschaft hat ein betriebswirtschaftlich fundiertes Unternehmenskonzept vorgelegt, das sich die gesellschaftlichen Anforderungen nach Digitalisierung und Nachhaltigkeit zum Maß nimmt. Ohne das Konzept der knapp 160 Beschäftigten ernsthaft zu prüfen, wollen die Gesellschafter den Betrieb möglichst schnell stilllegen.
„Wir glauben an unser Knowhow und wir werden alles dafür tun, um den Maschinenbaustandort zu retten. Die drohende Schließung unseres Traditionsbetriebs wäre ein herber Verlust für Leipzig. Unser Konzept für den Transformationsprozess liegt auf dem Tisch. Jetzt brauchen wir die richtigen Partner für die Umsetzung“, sagt Betriebsratsvorsitzende Frank Lorenz.
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