Seit Donnerstag (18.6.) erhalten sächsische Teichwirtinnen und -wirte Fördermittel, mit denen deren Aufwand für Umweltleistungen honoriert wird. Grundlage für die jährliche Zahlung ist die Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015). Die Auszahlungssumme beläuft sich auf rund 2,6 Millionen Euro; begünstigt sind 93 sächsische Fischwirtschaftsbetriebe. Die Fläche bewirtschafteter Teiche im Freistaat Sachsen bleibt mit rund 8.600 Hektar konstant.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Die extensive Teichwirtschaft hat in Sachsen Tradition. Sie ist fester Teil der Kulturlandschaftspflege. Zeitgemäße Teichwirtschaft kann jedoch nicht ohne Arten- und Naturschutz erfolgen. Denn die Teiche sind auch Lebensraum für gefährdete Pflanzen, Vögel, Amphibien und Insekten. Diese wollen wir erhalten und zugleich einen wirtschaftlichen Betrieb der Teiche gewährleisten.
Sachsens Teichwirte waren im vergangenen Jahr mit dem zweiten trockenen Sommer in Folge besonders gefordert, umsichtig zu wirtschaften. Es galt, die Teiche und einen gesunden Fischbestand zu erhalten. Mit der Förderung tragen wir auch diesen Anstrengungen Rechnung. Ich danke den Teichwirtinnen und Teichwirten für Ihren Einsatz, die einzigartige Verbindung aus Naturschutz und extensiver Bewirtschaftung zu erhalten.“
Die Förderung nach der Richtlinie TWN/2015 wird zu 75 Prozent aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und zu 25 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Die sächsischen Mittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts zur Verfügung gestellt.
Förderrichtlinie „Teichwirtschaft und Naturschutz (TWN/2015)“: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3311.htm
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