Sachsen unterstützt gemeinnützige Träger aus den Bereichen Energie, Klimaschutz, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft sowie Nachhaltigkeit, die durch die Corona-Pandemie eine Deckungslücke bei den allgemeinen Betriebskosten erfahren haben. Die Förderung soll insbesondere zur Existenzsicherung der Verbände und Vereine dienen.
Zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten können die Träger eine einmalige Zuwendung von bis zu 10.000 Euro erhalten. In besonders begründeten Fällen kann die Zuwendung bis auf 20.000 Euro erhöht werden. Förderungen unter 1.000 Euro werden nicht gewährt.
Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir haben viele Vereine und Verbände, die eine engagierte und gesellschaftlich enorm wertvolle Arbeit zum Beispiel im Ehrenamt, in der Umweltbildung und im Wissensaustausch, in den Bereichen Umweltschutz, Landschaftspflege, Klimaschutz und Biodiversität leisten. Ihnen helfen wir, mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie klarzukommen.“
Förderungen erhalten können als gemeinnützig anerkannte Träger, wenn sie auf folgenden Gebieten arbeiten:
* Natur-, Klima- und Umweltschutz
* Landschaftspflege
* Nachhaltigkeit
* Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur (einschließlich Vermarktung regionaler Erzeugnisse)
* Tier- und Pflanzenzucht oder
* Förderung erneuerbarer Energien und effizienter Energieverbrauch
Der Träger muss überwiegend im Freistaat Sachsen tätig sein.
Anträge können ab sofort unter dem nachstehenden Link oder beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 33 – Förderung, gestellt werden.
Link zur Antragstellung | https://www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-haertefaelle-gemeinnuetzige-traeger-smekul-2020-9758.html
Mittwoch, der 20. Mai 2020: In Leipzig trifft sich der Stadtrat, in Pirna der Aluhut mit Kretschmer
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