„Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag (12.5.) eine neue Richtlinie zur Förderung der Haltung von Mutterkühen im Laufstall und auf Stroh (‚RL Tierwohl Mutterkühe‘) beschlossen. Ziel der Richtlinie ist es, die vegetationsarme Zeit, in der die meisten Mutterkühe nicht auf der Weide, sondern im Stall verbringen, tiergerecht zu gestalten.“
„Der Ansatz einer Mutterkuhprämie ist richtig. Jedoch sieht der sächsische Entwurf vor, nur Betriebe mit mehr als 28 Muttertieren zu fördern“, so Clemens Risse, Geschäftsführer der AbL in Sachsen.
„Damit werden mehr als dreiviertel der Betriebe in Sachsen leer ausgehen. Das sind in Zahlen ausgedrückt ca. 3000 Mutterkuhhalter“, ergänzt Danilo Braun Landessprecher der AbL Sachsen.
Generell ist es wichtig in artgerechte und wesensgemäße Haltungsformen zu investieren. Damit nicht wieder nur größere Betriebe unterstützt werden, fordert die AbL Sachsen eine Ausweitung der Prämie auf Herden ab 5 Muttertiere. „Damit erreicht diese Prämie auch bäuerliche Strukturen“, so Risse.
Für Herden ab 50 Muttertieren fordert die AbL Sachsen eine Kappung des Förderbetrages „umso den kleineren Betrieben die Möglichkeit zu geben auch etwas von der Förderung abzubekommen. Wichtig ist eine Strukturvielfalt auf dem Lande, die vor allem durch die kleineren Betriebsstrukturen ermöglicht werden,“ so Landessprecher Braun.
Doch die AbL geht noch weiter. „Was wir dringend brauchen ist eine Weidetierprämie“, erklärt Risse. „Denn der Weidegang der Tiere ist besonders artgerecht und sollte demzufolge auch entsprechend honoriert werden. Viele Betriebe bauen die Mutterkuhhaltung ab, da sie kaum noch kostendeckend ist, da ist eine Unterstützung durchaus sinnvoll“, so Risse weiter. Neben der belegbaren besseren Gesundheit der Tiere gibt es dadurch auch eine höhere Artenvielfalt.
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