„Wir begrüßen, dass der Freistaat Sachsen die Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie finanziell unterstützt, denn die Steuereinnahmen brechen auch in den kommunalen Haushalten in nie gekanntem Ausmaß ein. Das heute vom Sächsischen Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz für einen Schutzschirm für die Kommunalfinanzen ist ein wichtiger Beitrag, diese Steuerausfälle zu kompensieren.“
„Zudem müssen Städte und Gemeinden trotz oder gerade wegen Corona weiterhin kräftig investieren. Allein im Bildungsbereich sind die Notwendigkeiten in den vergangenen Wochen massiv zu Tage getreten.
Mit der Stabilisierung der Kommunalfinanzen verbinden wir die dringende Erwartung, auf Mehrbelastungen der Unternehmen vor Ort zu verzichten. Bei den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer, aber auch bei anderen kommunalen Gebühren und Abgaben müssen Erhöhungen bis mindestens Ende 2021 ausgeschlossen werden, um der Wirtschaft bei der schnellen Überwindung der konjunkturellen Schäden durch die Corona-Krise keine zusätzlichen Steine in den Weg zu legen.“
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