Nach dem Erfolg der Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Oberlandesgericht Dresden geht die Musterfeststellungsklage wegen Zinsanpassung in Prämiensparverträgen nun zum Bundesgerichtshof (BGH). Das Oberlandesgericht Dresden hat in erster Instanz im April bereits erklärt, dass die Zinsklauseln in den Prämiensparverträgen der Sparkasse Leipzig unwirksam sind. Zudem wurden Fragen zu Zinsanpassungskriterien und Verjährung im Sinne der Verbraucher beantwortet.
„Und trotzdem lohnt sich der Schritt vor Deutschlands oberstes Gericht. Wir wollen mit der Revision vollständige Klarheit für Verbraucher schaffen“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Oberlandesgericht wollte aus formellen Gründen keine ausdrückliche Entscheidung zu zentralen Berechnungskriterien fällen, obwohl es inhaltlich unserer Meinung war.
Das möchten wir ändern. Jeder Verbraucher soll die eigenen Ansprüche auf den Cent genau berechnen können“, so Hummel weiter. Dabei geht es nicht um Peanuts, sondern um durchschnittlich 3.100 Euro pro Vertrag. Letztendlich sollen die Sparer auch genau die Summe zurückbekommen, die ihnen zusteht. Mit einem Urteil des BGH rechnen die Verbraucherschützer Mitte 2021.
Bereits mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden haben sich die Chancen der sächsischen Sparer auf eine ordentliche Nachzahlung deutlich erhöht. Es laufen weitere Musterklagen gegen die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Zwickau. Weitere kommen dieses Jahr noch hinzu.
Mittwoch, der 27. Mai 2020: Fast 2.000 Soloselbstständige in Leipzig haben Corona-Hilfe beantragt
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