Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ erneuert die Forderung, dass es zwingend notwendig ist, die aktuellen Maßnahmen und Einschränkungen zu diskutieren und einer rechtsstaatlichen Prüfung zu unterziehen. Deswegen bereitet das Netzwerk gerade auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor.
Bereits vorletzte Woche hatte das Netzwerk einen Normkontrollantrag vor dem sächsischen OVG angestrengt. Im jetzt vorliegenden Beschluss gibt das OVG dem Netzwerk insoweit recht, dass die Regelungssystematik eine Umkehrung des grundgesetzlichen Rahmens sei. Der Freistaat hatte in der vorherigen Corona-Schutzverordnung festgelegt, dass Versammlungen generell untersagt seien und nur ausnahmsweise zugelassen werden können.
„Wir führen die Klage weiter, weil wir es trotz der Lockerungen für geboten halten, dass alle Beschränkungen und Eingriffe einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, da die Wahrscheinlichkeit von Pandemien nicht abnimmt und damit eine Wiederholungsgefahr vorliegt. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass das Grundgesetz gilt und auf dieser Grundlage dann Einschränkungen getroffen werden und nicht ein Grundrecht per Verordnung außer Kraft gesetzt wird und dann diese Verordnung Ausnahmen zulässt“, erklärt Irena Rudolph-Kokot, die im Verfahren für das Aktionsnetzwerk als Klageführerin auftritt.
„Die Bewertung die wir vornehmen, treffen wir nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten unter Bezugnahme auf die Grundrechte. Wir erneuern unsere Forderungen, dass es mehr denn je einen kritischen Austausch über die Krise, über die Einschränkungen und das weiter so braucht. Insbesondere kritisieren wir deutlich, dass alle Maßnahmen der Lockerungen sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit konzentrieren, während weitaus wichtigere Belange, wie das Wohl der Kinder, das Miteinander in der Gesellschaft, nachrangig betrachtet werden.
Es bleibt erschreckend, wie schnell Menschen unter dem Eindruck der Krise bereit waren, rechtsstaatliche Grundsätze als nachrangig zu betrachten. Und es ist erschreckend, wie viele Menschen sich unter dem Eindruck der Krise zu Verschwörungshypothesen hingezogen fühlen und unkritisch zweifelhafte Beiträge von Reichsbürgern und Verschwörungsmystikern verbreiten“, so Jürgen Kasek, Rechtsanwalt, der die Klage für das Netzwerk betreut.
Das Netzwerk grenzt sich deutlich von den sogenannten Corona- oder Hygiene-Demos ab.
„Wir gehen davon aus, dass es vielen Menschen, die sich diesen Bewegungen anschließen, tatsächlich um die Sache geht. Aber dort wo Menschen glauben, nach dem Konsum von YouTube-Videos Lungenärzte zu sein, antisemitische Chiffren beklatscht und Verschwörungsmythen verbreitet werden, ist kein Raum für eine kritische Debatte.
Zudem ist es geradezu unsinnig, dass Teile der Versammlungen behaupten, dass es ihnen um die Grundrechte und das Grundgesetz geht, während in Reden die Gleichheit aller Menschen in Abrede gestellt und behauptet wird, dass Grundgesetz würde gar nicht gelten“, stellen Rudolph-Kokot und Kasek abschließend klar.
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