Für den Zeitraum der Schließung vom 20. April bis 24. Mai 2020 werden von Eltern, die keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen oder Horten für ihre Kinder nutzen können, keine Elternbeiträge erhoben. Nur wer ab dem 20. April 2020 eine Notbetreuung oder ab dem 6. Mai 2020 eine anderweitige Betreuung in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nimmt, muss dafür ab dem Beginn der Not-/Betreuung die Elternbeiträge entsprechend der bestehenden Betreuungsverträge entrichten.
In der Kindertagespflege gilt ebenfalls diese Regelung für den Zeitraum vom 20. bis 30. April 2020. Ab Mai 2020 sind für die Tagespflege die entsprechenden Elternbeiträge wieder zu entrichten, denn die Tagespflegestellen sind von der durch den Freistaates Sachsen ab dem 4. Mai 2020 angeordneten Schließung nicht mehr betroffen.
Für kommunale Einrichtungen gilt: Es werden keine Lastschrifteinzüge durch die Stadtkasse vorgenommen. Eltern, die Daueraufträge eingerichtet haben oder die Einzahlung selbst vornehmen, werden gebeten, die Zahlung für den Monat Mai 2020 zu stoppen bzw. nicht auszuführen. Falls dennoch eine Zahlung ausgelöst wird, wird dieser Betrag sowie die bereits im Zeitraum 18. bis 31. März 2020 geleistete Überzahlung mit Forderungen in den Folgemonaten verrechnet. Damit soll zusätzlicher Aufwand im Bereich von gesonderten Rückzahlungsanträgen vermieden werden.
Kosten für in Anspruch genommene Betreuungsangebote während des oben genannten Zeitraumes werden gesondert erhoben.
Für regelmäßig zu leistende Zahlungen empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit der Forderung. In der aktuellen Situation wird der Einzug automatisch ausgesetzt. Die damit verbundenen Vorteile wären: keine Terminüberwachung, kein Verzug sowie die Einsparung des Aufwandes für eine Überweisung oder deren Aussetzung. Das Formular kann bei der Stadtkasse angefordert oder über www.leipzig.de Suchbegriff „SEPA“ abgerufen werden.
Eltern, deren Kinder in Einrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden, werden gebeten, sich wegen des weiteren Vorgehens direkt an den jeweiligen Träger der Einrichtung zu wenden.
Dienstag, der 5. Mai 2020: Sachsen plant einen 750-Millionen-Euro-Schirm für Kommunen
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