„Solidarisch ist man nicht allein!“ unter diesem Leitmotiv – entstanden vor der Corona-Krise – beteiligten sich am 1. Mai in Mitteldeutschland viele Solo-Selbstständige an gewerkschaftlichen Aktionen nicht nur im Internet. So unterstrichen z.B. in Leipzig Honorarlehrkräfte ihre bereits zwei Wochen zuvor auf dem Marktplatz visualisierten Forderungen nach Ausfallhonoraren und Unterstützungsleistungen für den Lebensunterhalt.

Doch bislang bleiben z.B. VHS-Honorarlehrkräfte, Übersetzer*innen, Künstler*innen, Physiotherapeut*innen, Tagesmütter, Gästeführer*innen, Museumspädagog*innen, Yoga- oder Musikschullehrer*innen weiterhin ohne jede finanzielle Hilfe des Bundes und des Landes, weil sie durch das Raster der Fördermaßnamen fallen.

Nachdem diesbezügliche Gespräche mit den zuständigen Ministerien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergebnislos geblieben waren, wandte sich am 29. April die Landesbezirksleitung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für diese drei Bundesländer mit Briefen an die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Reiner Haseloff und Bodo Ramelow. Darin unterstrichen ver.di-Landesleiter Oliver Greie und seine beiden Stellvertreterinnen Ines Kuche und Kerstin Raue die Forderung nach zügigen Hilfszahlungen für Solo-Selbstständige auch für den Einkommensausfall.

„Inzwischen beginnt für viele Betroffene der dritte Monat des Corona-Shutdowns ohne Einnahmen – Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen und andere finanzielle Verpflichtungen sind aber weiterhin zu bestreiten“, heißt es in dem Brief an die Ministerpräsidenten. „Dieser Zustand hat für viele Solo-Selbstständige mittlerweile existenzbedrohende oder gar -vernichtende Auswirkungen. Denn die meisten von ihnen konnten aufgrund der ohnehin oftmals prekären Bezahlung am freien Markt keine oder kaum Rücklagen bilden.“

Die bereits bestehenden Programme des Bundes für kleine und mittlere Betriebe sind darauf ausgerichtet, definierte Betriebsausgaben auszugleichen, etwa Miet- oder Leasingkosten. Bei einem sehr großen Teil der Solo-Selbstständigen sind jedoch Privates und Berufliches untrennbar miteinander verquickt und das eigene Einkommen eine laufende betriebliche Ausgabe. Insofern erfüllen sie nicht die bestehenden Bedingungen für diese Soforthilfen.

„Solo-Selbstständige leisten viel für unsere Gesellschaft und ihre Arbeit ist unverzichtbar für unser körperliches und geistiges Wohlbefinden – so wird es sinngemäß oft in Sonntagsreden und bei Preisverleihungen gesagt. Wir meinen: Bisher hauptberuflich solo-selbstständig tätige Menschen mit einem Verweis auf die Grundsicherung abzuspeisen, kann keine Lösung sein. Diese Erwerbstätigen haben es verdient, in der Krise ebenso wie Arbeitnehmer*innen oder Unternehmen finanziell unterstützt zu werden.

Deshalb ist es höchste Zeit, die restriktive Handhabung der Lebenshaltungskosten zu überarbeiten und auch „Unternehmer*innen-Einkommen“ als laufende Kosten anzuerkennen“, unterstreicht die ver.di-Landesleitung in ihrem Brief. In der Gewerkschaft sind bundesweit über 30.000 Solo-Selbstständige organisiert.

Hintergrund:

In Baden-Württemberg wird das Soforthilfeprogramm des Bundes mit Landesmitteln für einen fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Solo-Selbstständige bekommen dort 1.180 Euro pro Monat über ein für Bundes-und Landesmittel einheitliches und damit unbürokratisches Antragsverfahren. Auch in Hamburg hat man einen Weg gefunden, Solo-Selbstständigen existenzsichernde Finanzhilfen zukommen zu lassen.

In Thüringen erhalten lt. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee z.B. freiberufliche Künstler*innen im Haupterwerb im Schnitt rund 1.600 Euro pro Monat aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Landes. Das sind allerdings nur rund zehn Prozent der betroffenen Solo-Selbstständigen – andere Berufsgruppen fallen aus der Förderung heraus.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat

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