Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufrieden geben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das interaktive Tool „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.
Seit vergangener Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufrieden geben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.
„Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen“, sagt Annalena Marx, Referentin für Wirtschaftlichen Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
In manchen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen. „Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen“, so Marx.
Die Verbraucherzentralen hatten bis zuletzt versucht, das Gesetz zur sogenannten Gutscheinlösung zu verhindern:
- https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/46323
- https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/46834
Der Corona-Vertrags-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Verbraucher, die rechtliche Fragen zum Thema haben, können sich an die Verbraucherzentrale wenden:
- telefonische Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
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