Angesichts des Angriffs auf ein ZDF-Kamerateam und der Verletzung einer Journalistin am Rande von Demonstrationen am 1. Mai fordert der Deutsche Presserat einen effektiveren staatlichen Schutz von Medienvertreterinnen und -vertretern. „Es ist nicht akzeptabel, dass Kamerateams von privaten Sicherheitskräften begleitet werden müssen“, so der designierte Sprecher des Presserats Johannes Endres.

„Völlig unerträglich ist es, wenn eine Journalistin durch Polizeibeamte bei ihrer Arbeit behindert oder sogar verletzt wird“, so Endres weiter. „Der Schutz der Pressefreiheit ist verfassungsmäßige Aufgabe des Staates“.

Der Presserat fordert die Innenminister der Bundesländer auf, der Aktualisierung der 1993 beschlossenen Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei oberste Priorität einzuräumen. Die gegenseitige Vereinbarung soll die freie Ausübung der Berichterstattung garantieren und Behinderungen der Polizeiarbeit vermeiden.

„Es ist höchste Zeit, diese Grundsätze an die Entwicklungen der vergangenen 27 Jahre anzupassen und wieder stärker ins Bewusstsein der Sicherheitsbehörden zu rücken“, betont Endres.

Bereits 2018 hatte der Deutsche Presserat auf einer gemeinsamen Sitzung mit dem damaligen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, dem Innenminister von Sachsen-Anhalt Holger Stahlknecht, einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten angemahnt. „Wir stehen weiterhin bereit, um die Aktualisierung der Verhaltensgrundsätze voranzubringen“, unterstreicht Endres.

Verhaltensgrundsätze für Presse / Rundfunk und Polizei von 1993:
https://www.presserat.de/downloads.html?file=files/presserat/dokumente/download/Verhaltensgrundsaetze_Presse_Polizei.pdf

Erklärung des Deutschen Presserat zum Verhältnis Presse / Polizei vom 19.09.2018: https://www.presserat.de/downloads.html?file=files/presserat/dokumente/download/PositionPresseratPressePolizei_DPR_Plenum_2018.pdf

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