Seit dem 31. März 2020 nimmt die Landesdirektion Sachsen Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfall entgegen, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde. Antragsteller sind Arbeitgeber für ihre Beschäftigten oder Selbstständige in eigener Sache. Die Entschädigung wird gewährt, wenn die Sorgeberechtigten ihrer beruflichen Tätigkeit infolge der Schließung nicht weiter nachgehen konnten und für die Kinder eine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit nicht verfügbar ist.
Um die Antragstellung zu erleichtern, wurde zusammen mit der Sächsischen Staatskanzlei und der Firma Komm24 GmbH mittlerweile ein Online-Assistent entwickelt. Dieser ist über Amt24 nutzbar. Antragsteller können ein persönliches Servicekonto im Amt24 anlegen, den Antrag komplett online ausfüllen, die notwendigen Nachweise per Mausklick beifügen und den Antrag elektronisch an die Landesdirektion übermitteln.
Damit muss der Antrag nicht mehr mit der Post an die Landesdirektion Sachsen gesendet werden. Auch der Bescheid der Landesdirektion wird dann elektronisch an das Servicekonto-Postfach der Antragsteller übermittelt.
„Die Unternehmen erwarten zu Recht, dass auch die Verwaltung immer mehr online geht“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Ich freue mich, dass das Onlineverfahren zur Erstattung der Entschädigung für Verdienstausfall über das Serviceportal Amt24 jetzt bereit steht. Damit gehen wir auf die Unternehmen zu und unterstützen sie hoffentlich gut bei ihren Aufgaben als Arbeitgeber“.
Staatssekretär Thomas Popp, der zugleich Beauftragter für Informationstechnolo
Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Antragstellung und zum Antragsverfahren sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen oder über Amt 24 abrufbar.
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