Nach einer Entscheidung der Landesdirektion Sachsen (LDS) kann die Bürgermeisterwahl in Wolkenstein nun doch im Juni 2020 durchgeführt werden. Die LDS schließt damit das Widerspruchsverfahren der Stadt Wolkenstein gegen einen Bescheid des Erzgebirgskreises vom 26. März 2020 ab. Mit diesem Bescheid sagte das Landratsamt des Erzgebirgskreises die ursprünglich für den 10. Mai 2020 geplante Wahl des Bürgermeisters der Stadt Wolkenstein ab und ordnete an, dass eine Nachwahl nicht vor dem 20. September 2020 stattfinden dürfe.
Grundlage hierfür war ein entsprechender Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) vom 24. März 2020, mit dem Wahlen im Freistaat Sachsen wegen der damaligen Einschätzungen zur Pandemielage bis zum Ende des Sommers verschoben worden waren.
Dieser Erlass des SMI ist mit Datum vom 14. Mai 2020 jedoch teilweise aufgehoben worden. Sach- und Rechtslage haben sich geändert, weil die inzwischen in Sachsen gültige Corona-Schutzverordnung ab 18. Mai 2020 sowohl Wahlkampfveranstaltungen wie auch die Wahl selbst als Urnenwahl – natürlich jeweils unter Berücksichtigung von Hygieneregeln – möglich macht.
Damit konnte die Landesdirektion Sachsen dem Widerspruch der Stadt Wolkenstein gegen den Bescheid des Erzgebirgskreis insoweit folgen, als die Wahl des Bürgermeisters bereits am 21. Juni 2020 stattfinden kann. Diesen Termin hatte der Stadtrat von Wolkenstein festgelegt.
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