Die Große Kreisstadt Borna öffnet ihre Sporthallen entsprechend der neuen, seit dem 15. Mai gültigen Corona-Schutz-Verordnung ab Montag, den 18. Mai für den Vereinssport. Die Nutzung soll entsprechend der gültigen Belegungspläne erfolgen, wobei die Vereine im Vorfeld unbedingt mitteilen müssen, ab wann und in welchem Umfang sie ihre Trainingszeiten nutzen möchten.
Dabei ist es auch notwendig, darzulegen, wie die geforderten Hygieneauflagen umgesetzt werden. Diese beinhalten unter anderem, dass Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen die Sportstätten nicht betreten dürfen, der Mindestabstand einzuhalten ist, Mannschaftsspiele untersagt sind und Publikumsverkehr untersagt ist.
Außerdem muss die festgesetzte Höchstzahl an Sportlerinnen und Sportlern in der jeweiligen Halle unbedingt eingehalten werden.
Weiterhin müssen zwingend Anwesenheitslisten geführt werden, die zehn Tage aufbewahrt werden, um eine eventuelle Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
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