Die Große Kreisstadt Borna öffnet ihre Außensportanlagen (Rudolf-Harbig-Stadion, Sportplatz Eula-Kesselshain und Sportplatz Neukirchen) entsprechend der neuen, seit dem 04. Mai gültigen Corona-Schutz-Verordnung ab Dienstag, den 05. Mai für den Vereinssport.
Die Nutzung soll entsprechend der gültigen Belegungspläne erfolgen, wobei die Vereine im Vorfeld unbedingt mitteilen müssen, ab wann und in welchem Umfang sie ihre Trainingszeiten nutzen möchten.
Dabei ist es auch notwendig, darzulegen, wie die geforderten Hygieneauflagen umgesetzt werden. Diese beinhalten unter anderem, dass Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen die Sportstätten nicht betreten dürfen, der Mindestabstand einzuhalten ist, Mannschaftsspiele untersagt sind, Läufer größere Abstände einzuhalten haben und Publikumsverkehr untersagt ist.
Außerdem müssen zwingend Anwesenheitslisten geführt werden, die durch das Gesundheitsamt zehn Tage aufbewahrt werden, um eine eventuelle Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschräume ist nicht gestattet, lediglich die Sanitärräume können und sollen für eine angemessene Händehygiene genutzt werden.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat
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