Bis zum 29. Mai 2020 können Bürgerinnen und Bürger über das Sächsische Bürgerbeteiligungsportal erstmalig Änderungsvorschläge zur aktuellen Sächsischen Bauordnung einreichen. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung kommt damit der Vorgabe des aktuellen Koalitionsvertrages nach, die Sächsinnen und Sachsen bei Gesetzgebungsvorhaben der Sächsischen Staatsregierung zu beteiligen.
Durch die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit soll sich die Bauordnung enger an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Ziel ist es, in der laufenden Legislaturperiode die Sächsische Bauordnung für ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln.
„Mit der geplanten Gesetzesänderung wollen wir vor allem die Chancen der Digitalisierung nutzen, wie zum Beispiel bei bauaufsichtlichen Verfahren. Daneben wollen wir in dem novellierten Gesetz den Holzbau sowie das serielle und modulare Bauen im Freistaat Sachsen befördern“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.
„Durch eine bundesweit einheitliche Weiterentwicklung und Harmonisierung des Bauordnungsrechts sollen außerdem zukünftig Baukosten gesenkt werden.“
Sächsisches Beteiligungsportal: https://mitdenken.sachsen.de/1020331
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