Überarbeitung des Radverkehrskonzeptes in Planung, Stadtverwaltung setzt sich für fahrradfreundliches Klima in Eilenburg ein: Die Stadtverwaltung Eilenburg hat im Jahr 2008 ein Radverkehrskonzept erstellen lassen. In der Folge wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs umgesetzt.
So wurden zum Beispiel an einigen Knotenpunkten Markierungen hergestellt und teilweise auch Beschilderungen aufgestellt, die auf querenden Radverkehr hinweisen (Puschkinstraße, Torgauer Landstraße, Ziegelstraße, Weinbergstraße, Kospaer Landstraße). Im Zuge der Baumaßnahmen Torgauer Landstraße sowie Sprottaer Landstraße wurde beidseitig ein Radwegeneubau realisiert.
Außerdem wurde entlang der Dübener Landstraße ein etwa 650 Meter langer gemeinsamer Geh- und Radweg neu errichtet. Ferner beteiligt sich die Stadtverwaltung an den Planungen regionaler straßenbegleitender Radwege, um eine möglichst gute Anbindung der städtischen an die ortsverbindenden Radwege sicherzustellen. So ist derzeit einerseits ein Radweg entlang der Sprottaer Landstraße in Richtung Sprotta und andererseits ein Radweg entlang der Wurzener Landstraße in Richtung Thallwitz in Planung.
Nach wie vor existieren einige Problemstellen, für die bisher leider keine Lösung gefunden werden konnte, die allen Ansprüchen gerecht wird. Der Zustand der bestehenden Radwege ist überwiegend gut, jedoch gibt es auch – wie bei allen Infrastrukturen – Bereiche mit erhöhtem Instandhaltungsbedarf. Es ist geplant noch im Jahr 2020 ein Büro mit der Überarbeitung des Radverkehrskonzeptes von 2008 zu beauftragen.
Im Fachbereich Bau und Stadtentwicklung wurde zudem ein Mitarbeiter als Radverkehrsbeauftragter benannt, um bei allen Planungen und Bauvorhaben die Belange des Radverkehrs besser berücksichtigen zu können. Dafür wird auch das vorhandene Radverkehrsnetz in den nächsten Monaten detailliert digital erfasst.
Bauliche Maßnahmen sind aber nicht alles. Das Sicherheitsgefühl von Radfahrern wird stark vom Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer beeinflusst. Daher setzt sich die Stadtverwaltung dafür ein, in der Stadtgesellschaft ein fahrradfreundliches Klima zu schaffen. Welchen Stellenwert der Radverkehr zukünftig in Eilenburg haben soll, wird auch bei der anstehenden Entwicklung eines neuen Leitbilds der Stadt zu diskutieren sein.
Eilantrag gegen den Bebauungsplan an der Ziegelstraße durch Gerichtsbeschluss abgelehnt
Beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ist am 20.12.2019 ein Normenkontrollantrag gestellt worden, mit dem der B-Plan Nr. 42 Sondergebiet Handel Ziegelstraße angegriffen wird. Zudem wurde ein Eilantrag angestrengt, mit dem Ziel den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug zu setzen. Antragsteller ist der Eigentümer einer Einzelhandelsimmobilie in Eilenburg. Das OVG hat nunmehr über den Eilantrag mit Beschluss vom 13.05.2020 entschieden und diesen als unbegründet abgelehnt.
Der Antragsteller hatte argumentiert, dass ihm u.a. durch den B-Plan Nr. 42, der die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters ermögliche ein schwerer Nachteil entstünde. Laut Gericht wer-den die Interessen des Antragstellers durch den B-Plan Nr. 42 aber nicht so stark beeinträchtigt, dass dies eine vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans rechtfertigen würde. U.a. seien rein wettbewerbliche Auswirkungen rechtlich nicht geschützt. Der Beschluss ist unanfechtbar und das Eilverfahren damit abgeschlossen.
Weihnachtsbaum für den Eilenburger Marktplatz gesucht
Zur Adventszeit ist der Marktplatz vor dem Rathaus in Eilenburg immer mit einem schönen beleuchteten Weihnachtsbaum geschmückt. Auch in diesem Jahr soll wieder ein ansehnlicher Baum aufgestellt werden. Daher ist die Stadtverwaltung Eilenburg jährlich auf der Suche nach Tannen oder Fichten die Privatpersonen gerne abgeben möchten.
Der Baum sollte mindestens 12 Meter hoch sein und es sollte sich keine Freileitung in der Nähe des Baumes befinden. Weiterhin muss der Baum gut zu erreichen sein, da die Abholung und Fällung mit schwerem Gerät erfolgt. Auf den Baumsponsor kommen keine Kosten bezüglich der Abholung oder Fällung zu.
Haben Sie ein passendes Exemplar in ihrem Garten oder auf ihrem Grundstück stehen, welches Sie gerne loswerden möchten? Dann melden Sie sich bei uns.
Unterhaltungsarbeiten und Kontrollen an Gewässern I. Ordnung, an Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Bad Düben führt im Jahr 2020 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewäs-sern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus:
Mühlgraben Stadt Eilenburg
Unterhaltungspflege und Mahd an Hochwasserschutzdeichen und Hochwasserschutzmauern, zwei Pflegegänge: Juni 2020 und September/Oktober 2020
Vereinigte Mulde zwischen Kossen und Löbnitz
Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Mulde, Ausführung: Juli bis November 2020
Lossa Grenze Eilenburg zu Thallwitz bis Einmündung in die Mulde
Altarme v.g. Gewässer I. Ordnung
Weiterhin werden folgende Unterhaltungsarbeiten ausgeführt:
• Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v.g. Gewässern I. Ordnung
• Arbeiten zur Verkehrssicherung an Gehölzen
• Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u.a. Schadstellenbeseitigung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite – gemessen vom Deichfuß
• Unterhaltungsarbeiten an Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung
Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die Flussmeisterei Bad Düben selbst als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt. Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die Flussmeisterei Bad Düben unter der Telefonnummer 034243 / 333 00 zur Verfügung.
Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Dü-ben. Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den Gewässern, zu den Hochwasserschutzdeichen und den sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben gewährleistet sein muss.
Sprechstunde der Friedensrichter fällt aus
Jeden zweiten Montag im Monat, von 15 bis 16 Uhr, beraten Wilfried Weigel und Michael Nölle Hilfesuchende im Rathaus, kleines Haus, Zugang Nikolaiplatz. Die Friedensrichter haben die Auf-gabe kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu schlichten. Bei Hilfe und Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürger-büro (Tel.: 03423/652-0).
Die nächste Sprechstunde am Montag, dem 8. Juni 2020 fällt situationsbedingt aus. Sobald die Schiedsstelle wieder öffnen kann, wird über den nächsten Termin zur Sprechstunde der Friedensrichter informiert.
Anschrift der Schiedsstelle
Große Kreisstadt Eilenburg | Schiedsstelle | Marktplatz 1 | 04838 Eilenburg
Informationen der Eilenburger Wohnungsbau- u. Verwaltungsgesellschaft mbH
Die Verwaltung der EWV-GmbH reagiert weiterhin auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und schränkt den Besucherverkehr weitgehend ein. Mieter und Interessenten sollen prüfen, ob eine Klärung des Anliegens auch per Telefon oder E-Mail bzw. Brief möglich ist. Die EWV ist wie folgt zu erreichen:
- Tel.-Nr.: 03423-68160 (NUR im Havariefall 0177-6816050)
- per Mail – die jeweiligen E-Mail-Adresse finden sie unter „Ansprechpartner“
- per Fax: 03423-681639
Bei dringenden Mietangelegenheiten, die eine persönliche Absprache bzw. Besichtigung bedürfen, ist die EWV vorab schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren und ein Termin zu vereinbaren. Bei einem persönlichen Kontakt muss sich an die Hygiene- und Schutzregeln gehalten werden. Personen mit Erkältungssymptomen ist das Betreten des Bürogebäudes nicht gestattet.
Weiterhin ist die Miete zu überweisen. Die Bankverbindung befindet sich im Mietvertrag. Bei der Überweisung ist immer der Verwendungszweck (Vertragsnummer o.ä., Name, Vorname) anzugeben. Sollte ein Mieter auf Grund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen (z. B. wegen geminderter Einnahmen durch Kurzarbeit), dann kann sich dieser an die EWV wenden, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Straße Kellerstr. und Teilbereich M.-Gorki Platz
Maßnahme halbseitige Sperrung Kellerstr. und Sperrung Teilbereich M.-Gorki-Platz
Zeitraum 04.05.2020 – 28.08.2020
Grund Neuverlegung Stromkabel
Es sind insbesondere die Haltverbotsbeschilderung zu beachten.
Straße Grabenweg
Maßnahme Vollsperrung – nur in der tägl. Arbeitszeit
Zeitraum 25.05.2020 – 19.06.2020
Grund Kabelverlegung im Auftrag der Stadtwerke
Der Stadtrat tagt: Die Mai-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung
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