An diesem Donnerstag (9. April) wird der Sächsische Landtag zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation abzustimmen. Damit verbunden sind Entscheidungen über einen Nachtragshaushalt sowie die Einrichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Corona-Folgen.
Franziska Schubert, Vorsitzende der BündnisgrünenN-Fraktion und finanzpolitische Sprecherin, erklärt dazu: “Am Gründonnerstag erleben wir die ganze Kraft des Parlaments. Das System der Gewaltenteilung funktioniert auch in der Krise: das Zusammenspiel zwischen Exekutive und der Legislative ist in diesen Zeiten unerlässlich. Unsere parlamentarische Demokratie gibt uns da einen klaren Auftrag.“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat angesichts der bevorstehenden Entscheidungen am vergangenen Freitag einstimmig einen Beschluss zur Gestaltung der sächsischen Staatsfinanzen angesichts der Corona-Pandemie verabschiedet.
Dazu erklärt Franziska Schubert weiter:
“Unsere Fraktion hat diesen Beschluss nach einem intensiven Austausch gefasst. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und gehen mit klarer Haltung in die Entscheidungen an diesem Donnerstag.“
“Wir Bündnisgrüne stehen für transparente, strukturierte Verfahren mit parlamentarischer Beteiligung. Das Parlament trägt große Verantwortung. Es entscheidet darüber, dass jetzt die Möglichkeiten geschaffen werden, dass in den nächsten Monaten Finanzmittel zur Verfügung stehen.”
“Uns ist die Verantwortung bewusst: wir entscheiden über Milliardenbeträge. Damit wollen wir verantwortungsbewusst umgehen. Neben der Wirtschaft sollen die Gesundheitsinfrastruktur gestärkt und gesellschaftliche Akteure in ihrer Vielfalt unterstützt werden, wenn ihnen coronabedingte Verluste entstehen.“
“Das Rennen zwischen den Bundesländern, wer höher, schneller, weiter springen kann in diesen Zeiten, halte ich für ungesund und nicht zielführend. Es gilt, die zur Verfügung stehenden Ressourcen von Bund und in den Ländern selbst strukturiert und zielgerichtet aufzusetzen. Es darf keine Parallelprogramme geben. Das führt zu Verwirrung bei denen, die auf die Hilfen angewiesen sind. Wir wollen auf sächsischer Ebene Lücken schließen –mit Augenmaß und gebotener Sorgfalt.“
“Die Anstrengungen der sächsischen Staatsregierung, Hilfen auf den Weg zu bringen, um jenen zu helfen, die bislang nicht von Bundeshilfen erfasst sind, begrüßt und begleitet unsere Fraktion. Heute wurde im Kabinett mit dem Schutzschirm für kulturelle, soziale, Sport- und bildende Einrichtungen ein weiterer Schritt gegangen. Auch für die Wirtschaft wird die Regierungskoalition in diesen Tagen nachlegen. Dazu bedarf es ebenfalls der weitreichenden Entscheidungen am Donnerstag im Landtag.”
Die wichtigsten Punkte des Beschlusses im Überblick:
1. Die Bündnisgrüne-Fraktion bekennt sich zum ersten Nachtragshaushalt Sachsens.
2. Sie wird für die Aussetzung der Schuldenbremse durch die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation in der Sondersitzung am Donnerstag stimmen.
3. Aus Sicht der Bündnisgrünen ist die Kreditermächtigung bis zu 6 Milliarden maximal unausweichlich, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
4. Zur Sicherstellung der Transparenz soll ein Beirat für alle Sondervermögen des Freistaats eingerichtet sowie eine regelmäßige Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses sichergestellt werden.
5. Einsparpotentiale müssen genutzt werden. Hierfür wird von der Fraktion insbesondere ein Blick auf die Notwendigkeit von Investitionsvorhaben empfohlen. Für die Bündnisgrünen ist klar: Soziale und ökologische Modernisierung des Freistaats darf nicht zur Disposition stehen.
6. Sachsen braucht Änderungen an der Schuldenbremse. Hierfür strebt die Fraktion eine Verfassungsänderung bis 2021 an.
Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag “Sächsische Staatsfinanzen in Zeiten der Corona-Pandemie”:
https://gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionen_und_Beschluesse/200403-Beschluss-Staatsfinanzen-Sachsen.pdf
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD “Feststellung des Vorliegens einer außergewöhnlichen NotsituationnachArt.95 Abs. 6 Satz 1 i. V.m. Art. 95 Abs.5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie” (Drs 7/2106):
http://edas.landtag.sachsen.de//viewer.aspx?dok_nr=2106&dok_art=Drs&leg_per=7
Freizeitaktivitäten in Coronazeiten: 15 Kilometer Umkreis laut OVG Bautzen
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