Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat kritisiert die Pläne der Stadtverwaltung, von dem Verkauf des Markthallengrundstücks am Wilhelm-Leuschner-Platz vor dem Hintergrund einer zukünftigen Verwaltungsunterbringung Abstand nehmen zu wollen, ohne dass der Stadtrat über Verwaltungsunterbringung entschieden hat. Der Stadtratsbeschluss zur Beendigung der Vertragsverhandlungen mit einem bisherigen Interessenten soll in der Ratsversammlung am 29. April 2020 ergehen.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter, zeigt sich überrascht in Bezug auf die Alternativpläne der Stadtverwaltung mit dem Grundstück:

“Vom Verkauf des MarkthallengrundstĂĽcks am Leuschner-Platz abzusehen, ist angesichts der schleppenden Verhandlungen mit dem bisherigen Interessenten und angesichts der Bedeutung des GrundstĂĽcks konsequent. Es gibt jedoch ein mit dem Stadtrat abgestimmtes Verfahren zur Standortsuche fĂĽr die Verwaltung. Dies darf nicht durch die Entscheidung zur Beendigung der Verkaufsverhandlungen ausgehebelt werden. Ăśberlegungen zu Verwaltungsunterbringung haben in der Vorlage nichts zu suchen.”

Der Freidemokrat Morlok verweist auf die Bedeutung des Standorts: “Das MarkthallengrundstĂĽck ist ein PremiumgrundstĂĽck in Bestlage der Leipziger Innenstadt, fĂĽr die sich u.a. wissenschaftliche Institute von internationaler Strahlkraft interessieren. Ohne Grundlage eines Stadtratsbeschlusses plant die Verwaltung eine Unterbringung in eigener Sache.”

“Die Premiumlage zu Premiumpreisen wird am Ende der Leipziger mit PremiumverwaltungsgebĂĽhren mittragen mĂĽssen”, warnt Morlok vor der Umlage der Verwaltungskosten auf die GebĂĽhrenerhebung.

Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter konkretisiert den Beschlussvorschlag zur Beendigung der Verkaufsverhandlungen des Markthallengrundstücks am Wilhelm-Leuschner-Platz. Die Bindungswirkung der Pläne der Stadtverwaltung hinsichtlich einer Verwaltungsunterbringung soll zudem in der vorliegenden Vorlage (VII-DS-00505) ausgeschlossen werden.

Der Ă„nderungsantrag im Wortlaut

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

3. Die in dieser Vorlage getroffenen Aussagen zu einer möglichen Nutzung des Grundstücks stellen keine Vorfestlegung im Hinblick auf eine spätere
Nutzung dar.

4. Zweck der Vorlage ist ausschlieĂźlich die Beendigung der Verkaufsverhandlung. DarĂĽber hinaus entfaltet der Beschluss keine Wirkung.

Montag, der 20. April 2020: Maskenpflicht mit offenen Fragen

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