Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben mit ihrem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Thema Kurzarbeitergeld getroffen. Demnach gehen die Beschäftigten im Fahrdienst ab 14. April in Kurzarbeit. Zum Kurzarbeiterentgelt der Bundesagentur für Arbeit von bis zu 67 Prozent des Gehaltes erhalten die Beschäftigten eine Aufstockung auf 100 Prozent in der Leipziger Gruppe.
Dies gilt für alle Beschäftigten von Leobus, LSVB und LVB. Die Kurzarbeit gilt vorerst nur für den Fahrdienst, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
Abhängig von weiteren staatlichen Maßnahmen und der weiteren Fahrgastentwicklung verringert bzw. verlängert sich die Kurzarbeiterregelung.
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